…dass die irische Gesellschaft, die mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigenem Gesellschaftskapital ausgestattet ist, im Hinblick auf die Haftung der Gesellschafter insoweit starke Wesenszüge einer österreichischen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft mit unbeschränkter Haftung, nicht jedoch einer transparenten Personengesellschaft aufweist. Unter den gegebenen Umständen bestehen im Rahmen des…
… gegen die Haftungsinanspruchnahme des Vereins bietet das Doppelbesteuerungsabkommen keinen Schutz. Die in Drittstaaten ansässigen Künstler können sich ihrerseits ebenfalls nicht auf das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen berufen, weil die persönlichen Anwendungsvoraussetzungen hiefür (nämlich unbeschränkte Steuerpflicht in zumindest einem der beiden Staaten) nicht erfüllt sind. Sollten die…
…VAE drei Formen von Personengesellschaften [General Partnership (einer OG vergleichbar), Simple Limited Partnership (einer KG vergleichbar), Joint participation (Joint venture mit unbeschränkter Haftung der Partner)]. Ein Vertrag über eine bloß stille Beteiligung kann sonach in den VAE keine Personengesellschaft begründen. Wohl sieht Art. 7 Abs…
…die Auftragserfüllung durch den deutschen EDV-Experten wesentliche Elemente einer kaufmännischen oder technischen Beratung einschließt; selbst wenn dies der Fall sein sollte, trifft die inländische GmbH keine Haftungsverpflichtung. Denn bedient sich der deutsche EDV-Experte bei seiner Auftragserfüllung keiner inländischen Betriebstätte, steht Artikel 7 bzw…
…inländischen Arbeitgeber erbrachten Arbeitsleistungen erworben, sodass die Krankengelder nicht deshalb von der österreichischen Besteuerung freizustellen sind, weil der Empfänger nicht der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt. Es ist wohl richtig, dass die Träger der Sozialversicherung nicht unter den Begriff "öffentliche Kassen" fallen, da dieser Begriff nur die…
…5) aufkommen müssen, dass die Einlagen nicht der angeblichen ausländischen Kapitalgesellschaft, sondern ihnen oder anderen unbeschränkt Steuerpflichtigen zuzurechnen sind, dann muss zur Vermeidung eines Haftungsrisikos empfohlen werden, den Kapitalertragsteuerabzug solange vorzunehmen bis von der ausländischen Kapitalgesellschaft erstmals erfolgreich die finanzamtliche Rückerstattung gemäß § 240 BAO erwirkt…