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EAS 2197Zinsenloses Gesellschafterdarlehen nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/9-IV/4/0207.01.2003

Vergibt eine in Österreich ansässige natürliche Person an die ihr gehörende deutsche Kapitalgesellschaft ein unverzinsliches Darlehen, wobei die Unverzinslichkeit am Fremdverhaltensgrundsatz gemessen unüblich ist, dann unterliegt ein fremdüblicher Zinsertrag der österreichischen Besteuerung. Und zwar auch dann, wenn die von der deutschen Kapitalgesellschaft stammenden Kapitalerträge nicht…

EAS 1439Geschäftsführung für eine inländische GMBH durch den Konsulenten einer deutschen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/26-IV/4/9921.04.1999

…die Funktionen eines Arbeitgebers zuzumessen sind. Fragen dieser Art müssen als Sachverhaltsfragen mit dem zuständigen Finanzamt geklärt werden. Sollte der gewählten zivilrechtlichen Gestaltung (die nach den Lohnsteuerrichtlinien jedenfalls nicht als eine übliche Gestaltung anzusehen ist) die steuerliche Anerkennung zuteil werden, dann wird in einem solchen…

EAS 2635Niederländische Vorstände einer österreichischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0446-IV/4/200531.08.2005

Nach den Lohnsteuerrichtlinien 2002, LStR 2002 Rz 981 wird in Österreich als übliche Vertragsgestaltungsform für die Anstellung eines Geschäftsführers jene eines Dienstvertrages gesehen; doch ist eine Anstellung auf Grund eines freien Dienstvertrages, eines Werkvertrages oder eines bloßen Auftrages nach dieser Richtlinienregelung nicht schlechthin ausgeschlossen. Gleiches…

EAS 1424Betrauung eines Mitarbeiters mit der Geschäftsführung einer deutschen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 89/1-IV/4/9901.03.1999

…Vorstandsmitglieder gewertet. Diese deutsche Beurteilung ist mit der österreichischen nicht vollständig deckungsgleich. Zwar wird nach RZ 981 der Lohnsteuerrichtlinien 1999 auch in Österreich als die übliche Vertragsgestaltungsform für die Anstellung eines Geschäftsführers jene eines Dienstvertrages gesehen; doch ist eine Anstellung auf Grund eines freien Dienstvertrages…

EAS 2100Steuersparmodell mit brasilianischem Matching-Credit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 374/1-IV/4/0222.07.2002

Aus der Sicht des Bundesministeriums für Finanzen liegt in folgendem Fall eine Gestaltungsform vor, die eine zweckwidrige Nutzung des österreichisch-brasilianischen Doppelbesteuerungsabkommens anstrebt: Eine deutsche Bank möchte eine Anleihe emittieren, wobei die österreichischen Anleihezeichner vor der 25-prozentigen österreichischen Kapitalertragsteuerbelastung abgeschirmt werden sollen. Zu diesem…

EAS 587Ungewöhnliche Bestellung eines AG-Vorstandsmitgliedes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 162/20/1-IV/4/9528.02.1995

…anzubieten, um sodann im Auftrag eines britischen Personalgestellungsunternehmens als Dienstnehmer der neugegründeten britischen Gesellschaft seine Funktion in der österreichischen Gesellschaft auszuüben. Die beschrieben Gestaltung erscheint ungewöhnlich und bedarf daher einer genaueren Überprüfung auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise. 28. Februar 1995 Für den Bundesminister: Dr…