…siehe die Lösung von Qualifikationskonflikten, die durch Unterschiede im innerstaatlichen Recht verursacht worden sind, in EAS 1441). Unter diesen Gegebenheiten könnte sonach der Einbringungsvorgang II auf deutscher Seite steuerneutral abgewickelt werden. 12. Dezember 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dem Anwendungsbereich des Artikels unterstellt (siehe hiezu Artikel 1 samt Schlussprotokoll). Der Umstand, dass die Transaktion auch in Deutschland nach dem dortigen Umgründungssteuergesetz steuerneutral erfolgt und sonach eine Doppelnichtbesteuerung eintritt, lässt den im österreichischen innerstaatlichen Recht vorgegebenen Besteuerungsanspruch nicht wieder aufleben. 16. September 1992 Für…
…ein steuerlich erfassbarer Realisierungstatbestand früher eintritt als nach deutschem Recht. Die vorstehenden Aussagen übernehmen die in EAS 2619 für den umgekehrten Fall (Einbringung eines österreichischen Mitunternehmeranteils durch den deutschen Gesellschafter in eine deutsche Kapitalgesellschaft) vertretene Rechtsauffassung. Erzielt aber die deutsche GmbH&CoKG im Rahmen einer…
Wenn vier in Deutschland ansässige natürliche Personen ihre gleichteilig gehaltene Beteiligung (jeweils 25%) an einer österreichischen GesmbH in eine deutsche Personengesellschaft einbringen, so darf dieser Vorgang - selbst wenn nach inländischem österreichischen Recht der Vorgang zu steuerlich erfassbaren Aufdeckungen stiller Reserven führen sollte - gemäß Artikel…
…3 Abs. 2 des Abkommens zutreffenderweise durch innerstaatliches deutsches Recht - und damit auch durch die darin verankerte "Geprägetheorie" - gefüllt werden darf (EAS 2185). Ob im vorliegenden Einbringungsfall aber tatsächlich ein Anwendungsfall der "Geprägetheorie" und damit eine deutsche Personengesellschaftsbetriebstätte vorliegt, muss in Anwendung des deutschen innerstaatlichen…
…auf das dem § 16 Abs. 2 UmgrStG zugrunde liegende Prinzip, dass bei Betriebseinbringungen durch Steuerausländer (einschließlich Einbringung von Anteilen an Personengesellschaften) der Aufwertungszwang stets dann einsetzen soll, wenn durch ein Doppelbesteuerungsabkommen Österreich die Verpflichtung auferlegt wird, stille Reserven steuerfrei zu belassen, die sich im Zusammenhang…
Überträgt eine deutsche Kapitalgesellschaft ihre Beteiligung an einer österreichischen Kommanditgesellschaft auf eine österreichische (oder in einem EU-Staat oder einem anderen DBA-Staat ansässige) Kapitalgesellschaft, dann kann eine derartige Transaktion nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes gewinnneutral erfolgen. Die in EAS 269 am 25.5.1993…
Bringt ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter einer österreichischen Personengesellschaft seinen Mitunternehmeranteil auf der Grundlage von Artikel III UmgrStG in eine österreichische Kapitalgesellschaft ein, dann ist dieser Vorgang von der deutschen Besteuerung gemäß Artikel 7 in Verbindung mit Artikel 23 DBA-Deutschland freizustellen. Der Umstand, dass…
…nun die deutsche Betriebsprüfung im Jahr 2001 zu dem Ergebnis, dass - wegen außergewöhnlich hoher GmbH-Gewinne im Jahr 1996 - Ende 1995 doch bereits ein Wertzuwachs in der eingebrachten Beteiligung stattgefunden hat und verweigert die deutsche Finanzverwaltung die Gewinneutralität der Einbringung, weil keine Kapitalerhöhung stattgefunden hat…
…jener Kapitalgesellschaft nicht verloren ginge, in die der Mitunternehmeranteil des Schweizer Gesellschafters eingebracht werden soll. Infolge der Nichtanwendbarkeit des DBA-Schweiz findet daher eine Buchwerteinbringung statt. Da tatbestandsmäßig nur die Nichtanwendbarkeit des Abkommens im Zeitpunkt des Einbringungsvorganges maßgebend ist, wird allerdings auch § 44 UmgrStG Beachtung…
…dh. dass die österreichische GmbH nicht durch einen Umgründungsvorgang steuerneutral aus einer österreichischen Betriebstätte (einschl. Personengesellschaftsbetriebstätte) hervorgegangen ist. Liegt kein Anwendungsfall des Abs. 7 vor, dann löst der Einbringungsvorgang damit aber auch keine Pflicht zur Erstattung einer Meldung gemäß § 13 UmgrStG aus. Bundesministerium für Finanzen…
…gemeinen Wert (im Zeitpunkt des Zuzuges) andererseits der Besteuerung zugeführt. Da sonach im inländischen Recht nur der in Auslandsbeteiligungen nach dem Zuzug eingetretene Wertzuwachs steuerlich erfasst werden soll, sind Einbringungen solcher Auslandsbeteiligungen nach dem Zuzug in eine neugegründete inländische Holdinggesellschaft gemäß § 17 Umgründungssteuergesetz inVerbindung mit …
…wenn auf die Beteiligung an der ungarischen Kapitalgesellschaft in den Vorjahren eine steuerwirksame Teilwertabschreibung vorgenommen wurde. Eine einbringungsbedingte Nachversteuerung der Teilwertabschreibung kommt in Österreich nicht in Betracht, da im Falle der Gewährung von neuen Anteilen der Buchwert der eingebrachten Beteiligung als Anschaffungskosten der neuen Anteile…
Werden Mitunternehmeranteile an einer österreichischen KG, die im Eigentum einer deutschen KG (mit deutschen Familienstiftungen als Gesellschafter) stehen, nach Art. 3 UmgrStG in eine österreichische GmbH eingebracht, dann geht das Recht auf Vortrag der ab 1998 in der österreichischen KG angefallenen Verluste auf der…
Bringt eine US-Kapitalgesellschaft ihre seit 1993 gehaltenen Anteile an einer 100%igen österreichischen GmbH in eine niederländische Kapitalgesellschaft ein, so unterliegt diese Transaktion nach inländischem Recht (§ 16 Abs. 2 Z. 2 UmgrStG) insoweit der österreichischen Besteuerung, als in den Geschäftsanteilen an der österreichischen GmbH…
Hat eine inländische GmbH 100% der Geschäftsanteile einer ungarischen liegenschaftsverwaltenden Kapitalgesellschaft erworben und werden in der Folge die stillen Reserven dieser ungarischen Immobiliengesellschaft durch nach ungarischem Recht zulässige Aufwertungen über die Anschaffungskosten hinaus gewinnerhöhend aufgedeckt, so löst dieser Vorgang auf österreichischer Seite in den Händen…
…eingebrachten Mitunternehmeranteiles angesetzt worden sein, ist er in der Steuerbilanz der GmbH dessen ungeachtet mit dem Gegenwert von minus DM 0,5 Mio. anzusetzen und es kann folglich keine nachfolgende Abschreibung der Beteiligung mehr stattfinden. Sollte auf die Einbringung Art. III UmgrStG mangels Vorliegen der…
Ein österreichisches Unternehmen, das im Jahr 1 in seinen österreichischen Betriebstätten einen Gewinn von S 2,000.000,00 erzielt und in einer deutschen Betriebstätte einen Verlust von S 2,500.000,00 erleidet, hat im Jahr 1 zwar S 2,000.000,00 in…
…werden. Wird eine Beteiligung an einer betrieblich tätigen deutschen Kommanditgesellschaft mit deutschen Betriebstätten in die österreichische Privatstiftung eingebracht, so wird dies mit einer unmittelbaren Einbringung von deutschem Betriebstättenvermögen gleichbehandelt; desgleichen wird die Einbringung von deutschem Liegenschaftsvermögen nicht dadurch von der Maßnahme nach § 48 BAO ausgeschlossen…
…Kommanditgesellschaft einzubringen, wird zu bedenken sein, dass dieser Einbringung die angestrebte steuerliche Wirkung nur dann zuteil werden kann, wenn diese Beteiligungen hierdurch in das steuerliche Betriebsvermögen der slowakischen/bulgarischen Personengesellschaftsbetriebstätten eingehen und daher diesen Betriebstätten zuzurechnen sind. Nach international akkordierten Prinzipien ("AOA"; Authorized OECD Approach;…