Übernimmt ein Donauschiffkapitän slowakischer Staatsbürgerschaft mit Doppelwohnsitz in Wien und Pressburg auf Grund eines mit einem bayerischen Schifffahrtsunternehmens abgeschlossenen Werkvertrages die Überstellung von Schiffen von Budapest nach Rotterdam und befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen am Wiener Wohnsitz, so sind gemäß Art. 7 Abs…
Werden von ausländischen Investoren (zwei polnischen Staatsbürgern und einer von ausländischen Investoren gehaltenen slowakischen AG) Rohproduktlieferungen in die Slowakei in der Weise organisiert, dass diese Investoren in Zypern eine Kapitalgesellschaft gründen, die ihrerseits in Österreich eine Tochtergesellschaft (die A-GmbH) zwecks kommissionsweisem Einkauf der Rohprodukte…
Schließt eine österreichische GmbH mit einem in Slowenien ansässigen Staatsbürger einen Dienstvertrag ab, auf Grund dessen dieser die Geschäftsführung der slowenischen Tochtergesellschaft mit Dienstort in Laibach übernimmt, und beträgt sein Jahresbezug etwa ATS 600.000,-, wobei die Hälfte durch die slowenische Tochtergesellschaft ausgezahlt wird, dann…
Werden Kesselwaggons an eine slowakische Kapitalgesellschaft vermietet, so dürfen die hierfür gezahlten Mietgebühren gemäß Artikel 12 des im Verhältnis zur Slowakei nach wie vor anwendbaren CSSR-Doppelbesteuerungsabkommens einer 5%igen Besteuerung in der Slowakei unterzogen werden. Wird die slowakische Kapitalgesellschaft verpflichtet, zunächst einen 19%igen…
…an diesen Honoraren insoweit, als sie auf eine Tätigkeit entfallen, die in einer "festen Einrichtung" (z.B. einem Arbeitszimmer) auf slowakischem Gebiet ausgeübt wird. Dieser Teil der Honorare ist korrespondierend auf österreichischer Seite (unter Progressionsvorbehalt) von der Einkommensbesteuerung freizustellen. Solange einwandfrei feststeht, daß die den…
Ein in der Slowakei ansässiger Tennistrainer, dem von einem österreichischen Hotel unentgeltliche Mitbenutzung des hoteleigenen Tennisplatzes eingeräumt wird, damit er dort auf selbständiger Basis den Hotelgästen ein Tennistraining vermitteln kann, und der diese Tätigkeit ohne inländische "feste Einrichtung" ausübt, unterliegt mit den aus dieser…
Übt der zu mehr als 50% an einer slowakischen GmbH beteiligte und in Österreich ansässige Geschäftsführer seine berufliche Tätigkeit (Anzeigenvermittlung für einen deutschen Verlag) zu drei Fünftel in Österreich und zu zwei Fünftel in der Slowakei und in Ungarn aus, so erscheint eine pragmatische Lösung…