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4 Treffer1517 msnur geltende Fassungen
EAS 3455Anwendung der Grenzgängerregelung gemäß Art. 15 Abs. 6 DBA Deutschland im Falle einer Entsendung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2025-0.576.44701.10.2025

…dazu, dass für Zwecke der Anwendung der Grenzgängerregelung eine gesamthafte Betrachtung des Arbeitsverhältnisses zu erfolgen hat und die im Rahmen der Entsendung im Drittland verbrachten Arbeitstage bei der Ermittlung der 45-Tage bzw. 20 %-Grenze zu berücksichtigen sind (sog. "schädliche Arbeitstage"). Bundesministerium für Finanzen, 1…

EAS 1881Schweizerische Briefkasten-Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 712/1-IV/4/0117.07.2001

…3 Verdachtsmomente (schädliche Passiveinkünfte - ungenügende, d.h. 15% nicht übersteigende Steuerbelastung - überwiegende Inländerbeteiligung) des § 10 Abs. 3 KStG in Verbindung mit der VO BGBl. Nr. 57/1995, vorliegen. Besteht bloß eine 45-prozentige Inländerbeteiligung, sind aber die anderen beiden Merkmale besonders stark ausgeprägt (25%-Grenze…

EAS 2733Grenzgängereigenschaft bei Doppelwohnsitz innerhalb der Grenzzone
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0294-IV/4/200616.05.2006

…Person in der Nähe der Grenze "ihren Wohnsitz" hat und wenn sie arbeitstäglich an "ihren Wohnsitz" zurückkehrt. Geht man daher vom reinen Wortlaut aus, würde eine Rückkehr an einen österreichischen Zweitwohnsitz selbst dann schädlich sein, wenn dieser Zweitwohnsitz ebenfalls in der österreichischen Grenzzone liegt. Allerdings…

EAS 1660Österreichische Vertriebstochter als Zwischenholdinggesellschaft einer südafrikanischen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 346/1-IV/4/0009.06.2000

…Niederlande, Ungarn, Polen, Ukraine, Deutschland Schweiz halten, und kann aufgezeigt werden, dass die Körperschaftsteuervorbelastung in den Händen der operativ tätigen Untergesellschaften die 15% Grenze des § 3 Z. 3 VO BGBl. Nr. 57/1995, übersteigt, dann ist dadurch bereits die Steuerfreiheit der bei der Vertriebstochter eingehenden…