…dazu, dass für Zwecke der Anwendung der Grenzgängerregelung eine gesamthafte Betrachtung des Arbeitsverhältnisses zu erfolgen hat und die im Rahmen der Entsendung im Drittland verbrachten Arbeitstage bei der Ermittlung der 45-Tage bzw. 20 %-Grenze zu berücksichtigen sind (sog. "schädliche Arbeitstage"). Bundesministerium für Finanzen, 1…
…3 Verdachtsmomente (schädliche Passiveinkünfte - ungenügende, d.h. 15% nicht übersteigende Steuerbelastung - überwiegende Inländerbeteiligung) des § 10 Abs. 3 KStG in Verbindung mit der VO BGBl. Nr. 57/1995, vorliegen. Besteht bloß eine 45-prozentige Inländerbeteiligung, sind aber die anderen beiden Merkmale besonders stark ausgeprägt (25%-Grenze…
…Person in der Nähe der Grenze "ihren Wohnsitz" hat und wenn sie arbeitstäglich an "ihren Wohnsitz" zurückkehrt. Geht man daher vom reinen Wortlaut aus, würde eine Rückkehr an einen österreichischen Zweitwohnsitz selbst dann schädlich sein, wenn dieser Zweitwohnsitz ebenfalls in der österreichischen Grenzzone liegt. Allerdings…
…Niederlande, Ungarn, Polen, Ukraine, Deutschland Schweiz halten, und kann aufgezeigt werden, dass die Körperschaftsteuervorbelastung in den Händen der operativ tätigen Untergesellschaften die 15% Grenze des § 3 Z. 3 VO BGBl. Nr. 57/1995, übersteigt, dann ist dadurch bereits die Steuerfreiheit der bei der Vertriebstochter eingehenden…