RIS AI
3 Treffer1469 msnur geltende Fassungen
EAS 1977Einseitige Dehnung des Arbeitgeberbegriffes im DBA-Norwegen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 947/1-IV/4/0108.01.2002

…dann nicht, wenn die Subaufträge in sukzessiver Aufeinanderfolge von zwei Auftraggebern erteilt worden sind. Nur dann, wenn Teile der remunerierten Tätigkeit nicht auf norwegischem Staatsgebiet, sondern in Österreich ausgeführt worden wären, müsste eine Aufteilung der Besteuerungsrechte vorgenommen werden. Die (bekannte) Argumentation der norwegischen Steuerverwaltung, der…

EAS 1570Nebenberuflicher Musikunterricht in der Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/20-IV/4/9901.12.1999

…Schweiz weder der Standort des Arbeitgebers noch der Auszahlungsort der Bezüge, sondern ausschließlich jener Ort maßgebend, an dem die remunerierte unselbständige Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird; die genannte Abkommensbestimmung räumt der Schweiz daher nur insoweit ein Besteuerungsrecht ein, als dieser Arbeitsausübungsort in der Schweiz gelegen ist. …

EAS 1196Ausübung von Aktien-Optionsrechten bei dreijähriger Konzernentsendung nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 14/19-IV/4/9715.12.1997

…125/1997 um den Zufluss von nachträglichen Einkünften aus jener unselbständigen Arbeit, die mit der Optionseinräumung remuneriert worden ist (EAS 1189 betr. DBA-Belgien). Anders als im Fall Belgien untersagt das DBA-USA allerdings bei in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtigen gemäß Artikel XV nicht die steuerliche…