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9 Treffer1457 msnur geltende Fassungen
EAS 3370Speichermedien- und Reprographievergütung im DBA-USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0603-VI/8/201503.02.2016

…zum eigenen bzw. privaten Gebrauch sichern sollen" (ErlRV 687, XXV. GP, 6). So hat gemäß § 42b Absatz 1 Urheberrechtsgesetz der Urheber eines bestimmten Werks, für das zu erwarten ist, dass es durch Festhalten auf einem Speichermedium zum eigenen oder privaten Gebrauch vervielfältigt wird, Anspruch auf…

EAS 3323Verkaufsmanager mit Arbeitsplatz in der privaten Wohnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0210-IV/4/201308.04.2013

…Unternehmens in Anspruch nehmen, lässt jedenfalls nicht mehr zu, von einer nur geringfügigen betrieblichen Nutzung der Wohnung zu sprechen, sodass angesichts der auf Umsatzsteigerung in Deutschland gerichteten Aktivitäten vermutlich nicht mehr von einer bloß unterstützenden Hilfstätigkeit im Sinn von Artikel 5 Abs. 4 DBA-Dänemark…

EAS 250Ausschüttungsfiktion bei GesmbH-Umwandlung mit deutschen Nachfolgegesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 588/11/1-IV/4/9323.03.1993

…Die der fiktiven Ausschüttung zugrunde liegenden thesaurierten Gewinne gehen daher nicht in das Betriebsvermögen der österreichischen Nachfolge-KG über, sondern stellen (betriebliche oder private) Kapitaleinkünfte der Gesellschafter dar. Dieser internationale Kapitaleinkünftefluss unterliegt gemäß dem DBA-Deutschland sowohl im Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters (Deutschland) als auch im…

EAS 561Aufhebung von Art. 11 Abs. 3 DBA-Spanien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 140/77/1-IV/4/9512.01.1995

…für den Zeitraum vom 1. Juni 1994 bis 30. Mai 1995 bezogen werden, sind demnach nur zu 5/12tel steuerpflichtig, und zwar gleichgültig ob sie als betriebliche oder als private Einkünfte zufließen. 12. Jänner 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 653Zinsertrag 1994/95 aus spanischen Staatsanleihen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 463/2/1-IV/4/9512.06.1995

…1. Juni 1994 bis 30. Mai 1995 bezogen werden, sind demnach nur zu 5/12tel steuerpflichtig, und zwar gleichgültig ob sie als betriebliche oder als private Einkünfte zufließen (gleichlautend mit EAS 561). 12. Juni 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2517Deutsche Investment-GmbH mit US-Immobilieninvestitionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 395/1-IV/4/0404.10.2004

…wird gegenwärtig in der OECD einer umfassenden Untersuchung unterzogen. Solange diesbezüglich noch keine greifbaren Ergebnisse vorliegen, wird auf österreichischer Seite nach den bislang geltenden allgemeinen Grundsätzen vorgegangen. Sind in Österreich ansässige Personen an in- oder ausländischen Immobilieninvestmentfonds beteiligt, dann werden diese Fonds gemäß § 42 Abs…

EAS 1666Inländische Bodenverlegungen durch eine italienische Firma
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2542/6-IV/4/0030.05.2000

…der italienischen Firma angemietete Wohnung nicht nur privaten, sondern auch betrieblichen Zwecken (z.B. Durchführung von Materialberechnungen) dient, sodass eine inländische Betriebstätte nicht nur kraft Überschreitung der einjährigen Bauausführungsfrist und kraft ständigem Vertreter, sondern auch kraft Vorliegens einer dauerhaften betrieblich genutzten räumlichen Einrichtung gegeben ist.…

EAS 2663Verwertungstatbestand
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0667-IV/4/200528.10.2005

Eine Ansiedlung von Unternehmen in Österreich kommt der österreichischen Volkswirtschaft nicht nur dann unmittelbar zu Gute, wenn diese Unternehmen ausschließlich innerhalb Österreichs tätig werden. Auch dann, wenn der Wirtschaftsstandort Österreich gewählt wird, um von hier aus internationale Geschäfte abzuwickeln, kommt der wirtschaftliche Erfolg einer solchen…

EAS 3415Homeoffice als Betriebsstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0323-IV/8/201827.06.2019

…3392). Eine gewisse Verfügungsmacht des Unternehmers über die Anlage oder Einrichtung ist notwendig (vgl. Ritz, BAO6, § 29 Rz 7 mit Verweis auf BFH, BStBl 1987 II 162). Diese Verfügungsmacht wird dem Arbeitgeber faktisch im Wege der betrieblichen Nutzung des Homeoffice durch seinen Arbeitnehmer verschafft. Damit…