…in Deutschland ansässig sind. Es wird davon ausgegangen, dass weder die österreichischen noch die ausländischen Mitglieder des Beirats ein lohnsteuerabzugspflichtiges Dienstverhältnis eingegangen sind. Nach originär innerstaatlichem Recht sind Einkünfte dieser im Ausland ansässigen Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats aufgrund von § 98 Abs. 1 Z 2 erster…
…Zuteilungsregel des Art. 3 DBA und teilt damit auf der Abkommensebene das steuerliche Schicksal des originären Immobilienertrages. Denn mit Deutschland ist in Konsultationen vom 1. Juni 1994 Einigung erzielt worden, dass Zinsertrag, der in einem ursächlichen Zusammenhang mit Einkünften aus unbeweglichem Vermögen steht, unter die…
…KStG zugänglich. Die in Österreich gemäß Artikel VII DBA-USA als Zinsenertrag zu erfassenden Einkünfte müssen aus dieser Sicht korrespondierend in den USA von der Quellenbesteuerung entlastet werden. Dies gilt auch dann, wenn derartige Zinsen nach den amerikanischen OID-Vorschriften ("Original Issue Discount-Rules"; gemäß…
…nachträgliche Einkünfte an (die im Rahmen der Übergangsbilanz noch nicht als Forderungen erfassbar waren), dann unterliegen diese im Jahr des Zuflusses als nachträgliche Einkünfte nach § 32 EStG der inländischen Besteuerung. Wird in diesem Zusammenhang die Auffassung vertreten, dass die steuerliche Erfassung dieser nachträglichen Einkünfte nur…
…Auflösung der Gesellschaft entsprechende Liquidationserlöse zu -, dann unterliegen diese Einkünfte der österreichischen Einkommensteuerpflicht. Der Eintritt dieser Steuerpflicht hat allerdings zur Voraussetzung, dass die bisher buchmäßig bei der Kanalinselgesellschaft erfassten Einkünfte auch tatsächlich der Kanalinselgesellschaft steuerlich zuzurechnen sind. Die Entscheidung dieser Frage hat ausschließlich nach österreichischem…
Die aus unbeweglichem Vermögen als Nebenertrag anfallenden Zinsen unterliegen nach einer am 1. Juni 1994 mit Deutschland herbeigeführten Verständigung der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen. In dem geplanten (zur Zeit allerdings nur als paraphiertem Entwurf vorliegenden) Einführungsschreiben zu dem am 24. August 2000 unterzeichneten neuen Abkommen…
…ihnen schlussendlich ein Nettobetrag nach Steuer von 42,188 verbleibt. Es ist wohl richtig, dass Einkünfte im Allgemeinen nicht einer funktionslosen Briefkastengesellschaft, sondern den dahinterstehenden Gesellschaftern zuzurechnen sind. Allerdings erfordert eine Änderung der Einkünftezurechnung stets umfangreiche Ermittlungshandlungen. Es liegt in der Entscheidungssphäre des zuständigen Finanzamtes…
Zahlt der ehemalige deutsche Arbeitgeber jährlich eine Erfindungsprämie aus, und zwar nachdem der Zahlungsempfänger seinen Lebensmittelpunkt aus Deutschland nach Österreich verlegt hat, dann ist vorweg festzustellen, ob es sich hierbei um eine Form des nachträglichen Arbeitslohnes für eine seinerzeit im Rahmen des Dienstverhältnisses in Deutschland…
…so unterliegen diese gemäß Artikel 5 DBA-UdSSR in Österreich keiner Besteuerung. Die genannte Abkommensbestimmung gestattet nämlich für Zeiträume vor der Ansässigkeitsbegründung in Österreich eine inländische Erfassung von Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit nur dann, wenn diese Tätigkeit in einer österreichischen Repräsentanz (Betriebstätte) ausgeübt worden ist…
…Aktivitäten dann ein wesentliches Gewicht für die Erzielung der Folgeprovisionen zuzumessen sein wird. Denn in einem solchen Fall wird die Kausalitätsverkettung der nachträglichen Einkünfteerzielung mit der seinerzeitigen Betriebstätte zu schwach ausgeprägt sein, um die Erzielung der Folgeprovisionen noch auf den Arbeitseinsatz in der Betriebstätte zurückführen…
…Vielmehr müssen dem österreichischen Unternehmen die Ansässigkeitsbescheinigungen im Original vorliegen. Die bloß elektronische Übermittlung und Archivierung ohne Übermittlung der Originale im konventionellen Postweg wäre nur im Ausnahmefall als ausreichend zu werten, zB wenn das Original der Ansässigkeitsbescheinigung aus besonderen Gründen für andere Zwecke benötigt wird…
Die Besteuerungsrechte an Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sind im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen nach Kausalitätsgrundsätzen und nicht nach Zuflussgrundsätzen international aufzuteilen. Fließen daher einem ehemaligen Dienstnehmer eines deutschen Unternehmens, der 1991 nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses seine Ansässigkeit von Deutschland nach Österreich verlegt hat, auf Grund eines…
Verlegt ein Steuerausländer seinen Wohnsitz nach Österreich und tritt er damit in die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich ein, dann unterliegen alle ab Zuzug zufließenden Auslandseinkünfte der österreichischen Besteuerung. Der Zuflusszeitpunkt richtet sich nach § 19 EStG 1988. Zinsen, die zum Fälligkeitszeitpunkt gutgeschrieben werden, fließen damit in…
…diese Einrichtungen offenkundig eine "feste Einrichtung" (Freiberuflerbetriebstätte) im Sinn von Artikel 14 DBA-Frankreich dar. Bei der Gewinnzuordnung zu dieser französischen "festen Einrichtung" wird nach den Grundsätzen der Gewinnaufteilung bei den gewerblichen Einkünften vorzugehen sein (siehe den Hinweis auf die Übereinstimmung der Anwendungsgrundsätze in Art…
Kapitalertrag, den (beschränkt steuerpflichtige) ausländische Anleger aus obligatorischen Genussrechten erzielen, ist nicht vom Katalog der in § 98 EStG 1988 aufgezählten steuerpflichtigen Inlandseinkünfte erfasst; ein solcherart nicht steuerpflichtiger Kapitalertrag kann daher auch keiner im Abzugsweg erhobenen Einkommensteuer (Kapitalertragsteuer) unterliegen. EStR 2000 Rz 7775 ff zeigen die…
…Vergütungen jeder Art, die für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung des Namens, des Bildes oder sonstiger Persönlichkeitsrechte gezahlt werden, in Deutschland als Quellenstaat der Einkünfte besteuert werden dürfen (Artikel 17 Abs. 1 zweiter Satz DBA-Deutschland). Jedoch ist zu beachten, dass dieser Satz…
Wird mit einer ausländischen GmbH ein Vertrag des Inhaltes geschlossen, dass gegen ein Einmalentgelt sämtliche Bilder, die von einem im Ausland ansässigen Sportler innerhalb der nächsten drei Jahre angefertigt werden, einer österreichischen GmbH zur Vermarktung zu überlassen sind, dann liegt nach Auffassung des BM für…
…Anwendung des Dividendenartikels im DBA-Schweiz die Zuordnung der Liquidationseinkünfte zu § 31 EStG nicht unterbunden; auf die von diesen "sonstigen Einkünften" erhobene Einkommensteuer ist die abkommensgemäß in der Schweiz entrichtete Quellensteuer anzurechnen. 18. Juli 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Zeitpunkt des Wiedereintrittes in die unbeschränkte Steuerpflicht nicht das Kausalitätsprinzip, sondern das Zuflussprinzip, demzufolge auch kausal durch Auslandsarbeit in der Zeit der beschränkten Steuerpflicht erwirtschaftete Einkunftsteile bei ihrem Zufluss von der unbeschränkten Steuerpflicht erfasst werden (EStR 2000 Rz 19). Bundesministerium für Finanzen, 25. Juli 2012
Hat ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger mit einer deutschen Fernsehgesellschaft einen Vertrag über die Herstellung einer TV-Dokumentation abgeschlossen und wurden hiefür von Oktober bis Dezember 1988 in Österreich die Vorarbeiten und in der Zeit von Jänner bis März 1989 in deutschen Studios die…