…mit der deutschen Rechtslage insgesamt als Körperschaftsteuersubjekt eingestuft, das angesichts der Nennung in Anlage 2 zum EStG einer originären deutschen Kapitalgesellschaft gleichgestellt ist. Ist daher eine deutsche KGaA als einzige Kommanditistin an einer österreichischen Handels-KG beteiligt, dann ist eine von einer tschechischen Tochter-GmbH…
…in Deutschland ansässig sind. Es wird davon ausgegangen, dass weder die österreichischen noch die ausländischen Mitglieder des Beirats ein lohnsteuerabzugspflichtiges Dienstverhältnis eingegangen sind. Nach originär innerstaatlichem Recht sind Einkünfte dieser im Ausland ansässigen Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats aufgrund von § 98 Abs. 1 Z 2 erster…
…ausgeführt werden, möglicherweise unter Nutzung einer inländische Betriebstätte (örtliche Betriebstätte oder Vertreterbetriebstätte) der schweizerischen Gesellschaft erbracht werden. Der Umstand, dass die Aktivitäten der schweizerischen S.A. nicht in originär betriebstättenbegründender Weise mit eigenem Personal, sondern mit gemietetem bzw. beauftragtem Personal des österreichischen Fulfilmenthauses erbracht werden…
…Instandhaltungen, Reinvestitionen und Ähnliches gehalten werden muss, dann fällt auch dieser Zinsenertrag unter die Zuteilungsregel des Art. 3 DBA und teilt damit auf der Abkommensebene das steuerliche Schicksal des originären Immobilienertrages. Denn mit Deutschland ist in Konsultationen vom 1. Juni 1994 Einigung erzielt worden, dass…
…die bereits im Wegzugsjahr in den Händen des später verstorbenen Steuerpflichtigen entstanden ist, wird durch das Abkommen nicht berührt. Denn es wird keine originär von den Erben generierte Steuerschuld, sondern eine derivativ durch Gesamtrechtsnachfolge auf sie übergegangene Steuerschuld des Verstorbenen wahrgenommen. Bundesministerium für Finanzen, 20…