Kapitalertrag, den (beschränkt steuerpflichtige) ausländische Anleger aus obligatorischen Genussrechten erzielen, ist nicht vom Katalog der in § 98 EStG 1988 aufgezählten steuerpflichtigen Inlandseinkünfte erfasst; ein solcherart nicht steuerpflichtiger Kapitalertrag kann daher auch keiner im Abzugsweg erhobenen Einkommensteuer (Kapitalertragsteuer) unterliegen. EStR 2000 Rz 7775 ff zeigen die…
…Umgehung österreichischer Steuern zu besorgen ist. Hat die luxemburgische Gesellschaft einen von einer österreichischen Gesellschaft ausgegebenen Genussschein gezeichnet, der ein obligatorisches Genussrecht (EStR 2000 Rz 6139) verbrieft, dann sind die daraus abreifenden Erträge wegen des Zinsencharakters nach den vorstehenden Grundsätzen vom Kapitalertragsteuerabzug zu entlasten. Sollte…
…DBA-Deutschland der ausschließlichen österreichischen Besteuerung. Der Umstand, dass im Fall von Verlusten der deutschen Banken, die Zinsenzahlungen eingestellt würden und die Verluste auch aliquot das hingegebene Genussrechtskapital aufzehren würden, macht aus den Genussscheinen keine "Gewinnobligationen". Denn das Entscheidende an Gewinnobligationen ist eine Teilnahme an…
…in den Begriff der "Anteile", ist doch die Beteiligung am Liquidationserlös und damit in concreto an der abschließenden Liegenschaftsverwertung ein wesentliches Abgrenzungskriterium zwischen den als steuerliches Kapital zu wertenden Substanzgenussrechten und den als Verbindlichkeiten einzustufenden obligationenähnlichen Genussrechten. Der Umstand, dass zufolge des Schlussprotokolls zu Art…
Veräußert ein österreichischer Staatsbürger, der aus beruflichen Gründen mit seiner Familie in London ansässig geworden ist, eine (2008 erworbene und im Privatvermögen gehaltene) obligationenartige Genussrechtsbeteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, wobei der Kaufpreis in Teilbeträgen abzustatten ist, und wird nach dem Veräußerungsvorgang die Ansässigkeit wieder nach…
…Gewinnausschüttungen, die eine österreichische Kapitalgesellschaft aus ihrer 5-prozentigen Beteiligung an einer deutschen Kapitalgesellschaft bezieht, wobei die Beteiligung aber unter Einbeziehung der Genussrechtsbeteiligung 99,9% beträgt, sind daher gemäß Artikel 15 Abs. 2 vorletzter Satz DBA-Deutschland (1954) in Österreich von der Besteuerung freizustellen. 25…
Das DBA-Deutschland (2000) sieht eine Befreiung für Gewinnausschüttungen deutscher Kapitalgesellschaften nur mehr unter Vorbehalt des innerstaatlichen Rechtes (§ 10 KStG) vor. Es müssen daher die Bedingungen des § 10 Abs. 2 KStG erfüllt und es dürfen jene des § 10 Abs. 3 KStG nicht verwirklicht sein. Eine…
Räumt eine österreichische Kapitalgesellschaft an einer in ihrem Eigentum stehenden Immobilie einer österreichischen (vermögensverwaltenden) Personengesellschaft das (Netto-)Fruchtgenussrecht ein, als deren Gesellschafter eine deutsche Immobilienfonds-KG mit deutsche Anlegern auftritt, dann sind nach EStR 2000 Rz 111 die aus dem Fruchtgenussrecht zufließenden Einkünfte den Fruchtgenussberechtigten…
…rückbezogene Barentnahmen ein negativer Sacheinlagewert und dementsprechend gemäß § 20 Abs. 2 Z 1 UmgrStG ein negativer Anschaffungswert der Genussrechte erzeugt, kommt es hinsichtlich der in diesen Genussrechtsanteilen enthaltenen stillen Reserven nach Maßgabe des § 31 EStG 1988 zur Wegzugsbesteuerung. Dies gilt auch für den GmbH-Anteil…
Der in Artikel 11 Abs. 2 DBA Deutschland verwendete Begriff "Forderungen mit Gewinnbeteiligung" ist weder im Abkommen noch in hierzu durchgeführten bilateralen Verständigungen näher definiert worden. Im Rahmen der DBA-Verhandlungen war keine Notwendigkeit erkennbar, diesen Ausdruck genauer zu umschreiben. Denn er wird so verstanden…
Veräußert eine in Österreich ansässige Steuerpflichtige einen Teil ihrer auf einem österreichischen Aktiendepot liegenden Aktien an ihren in den USA lebenden Sohn unter Vorbehalt des lebenslangen Fruchtgenusses, dann ist für die Beurteilung der Frage, wem die Aktiendividenden in der Folge steuerlich zuzurechnen sind, auf die…