…dies auf fremde Rechnung tut und damit sich mit geringeren Gewinnen begnügen muss. Sollten sich in einem solchen Fall nicht objektiv sichtbar werdende Funktionsveränderungen feststellen lassen und ist mit der Gewinnverlagerung in die Schweiz zudem ein wesentlicher steuerlicher Vorteil verbunden, dann könnte die Vermutung naheliegen…
…darauf abzustellen, ob die zwei Tätigkeiten (als Dienstnehmer und als Vorstandsmitglied) getrennt zu betrachten sind. Dies ist dann der Fall, wenn eine objektive (zeitliche und inhaltliche) Trennbarkeit der Tätigkeitsbereiche vorliegt (LStR 2002 Rz 962). Überschneiden sich die Tätigkeiten zeitlich und inhaltlich, ist zu ermitteln, bei…
…EU-Gemeinschaftsrecht gegeben. Denn Gemeinschaftsrecht erfasst nicht "etwaige Ungleichbehandlungen, die sich [...] aus Abweichungen zwischen den Rechtsvorschriften der verschiedenen Mitgliedstaaten ergeben können, wenn diese für alle Personen [...] nach objektiven Kriterien und ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit gelten" (EuGH 12.07.2005, Rs C-403/03, Schempp, Rz 34…