…am Betriebsvermögen einschließlich der stillen Reserven und des Firmenwertes (bei Auflösung der Gesellschaft erhält der einzelne einen Anteil am Gesamtvermögen zurück); kein gebundenes Gesellschaftskapital, das im Eigentum der Gesellschaft als solcher steht; persönliche Haftung für entstandene Verbindlichkeiten, Beteiligung am positiven wie auch am negativen Unternehmensergebnis…
…dann, wenn die Anteile an der österreichischen GMBH dem deutschen Betriebsvermögen der deutschen Mutter-KG zuzurechnen sind, das Besteuerungsrecht Österreichs an den Veräußerungsgewinnen gemäß Art. 4 DBA-Deutschland an Deutschland abzutreten ist. Sollte sich hiedurch ein negativer Besteuerungskonflikt mit Deutschland ergeben (VwGH 1.11.1982…
…Besteuerung freizustellen sind. Sollte allerdings in diesem Fall ein grenzüberschreitender negativer Kompetenzkonflikt (Doppelnichtbesteuerung) eintreten, weil Deutschland die Gewinnausschüttung auf der Grundlage seiner Judikatur (BFH 26.2.1992, BStBl II 1992, 937) dem notwendigen Betriebsvermögen der österreichischen Mitunternehmerschaft-Betriebstätte zurechnet und folglich keine Besteuerung auf der…
…in ihrem Betriebsvermögen hält, ist berechtigt, die Anrechnung einer 15%igen niederländische Quellensteuer auf die österreichische Körperschaftsteuer, die auf die niederländischen Aktiendividenden entfällt, geltend zu machen. In Veranlagungsjahren, in denen keine österreichische Körperschaftsteuer auf die niederländischen Dividenden entfällt (weil das Einkommen der GesmbH negativ ist…
…deutschen KG, die ihrerseits Gesellschafterin einer österreichischen KG ist, dann geht damit das inländische Betriebsvermögen der inländischen KG von der brasilianischen Kapitalgesellschaft auf einen anderen Steuerpflichtigen über. Die brasilianische Kapitalgesellschaft unterliegt mit dem hiebei auf das inländische Betriebstättenvermögen anteilig entfallenden Veräußerungsgewinn der beschränkten Steuerpflicht. Das…