…die sich daraus ergeben, dass durch ein nach dem Befreiungssystem arbeitendes DBA Auslandsverluste unberücksichtigt bleiben, können daher durch Ansatz solcher Auslandsverluste für Zwecke des negativen Progressionsvorbehaltes beseitigt bzw. gemildert werden. Voraussetzung für einen Verlustvortrag für Progressionszwecke ist aber nicht nur, dass die Verluste im Ausland…
…jedoch eine Veranlagung statt, und kann die schweizerische Steuer deshalb nicht zur Anrechnung gebracht werden, weil wegen negativer Progressionseinkünfte keine ausreichende österreichische Einkommensteuer anfällt (fehlende Deckung der ausländischen Steuer im "Anrechnungshöchstbetrag"), dann kann eine solche Auswirkung des Anrechnungshöchstbetrages nicht durch eine Steuerrückerstattung nach § 240 BAO…
…österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens zurück, das die steuerliche Erfassung der positiven und negativen Ergebnisse aus der Nutzung von deutschem unbeweglichen Vermögen der Bundesrepublik Deutschland überträgt. Auch die Frage, ob ein deutscher Immobilienverlust zu einer Berücksichtigung im Wege des "negativen Progressionsvorbehaltes" heranzuziehen ist, ist nicht wegen des…
…darf daher nach österreichischem inländischem Recht die österreichische Besteuerungsgrundlage nicht mindern. Da sich aber auch aus dem DBA-Deutschland keine Verpflichtung ergibt, den im Veräußerungsjahr in Deutschland angefallenen Verlust für einen "negativen Progressionsvorbehalt" heranzuziehen, fehlt es hierfür an einer gesetzlichen Rechtsgrundlage. Es ist allerdings einzuräumen…
…ein zu veranlagendes negatives Welteinkommen, dann ist die darauf im Veranlagungsweg entfallende Steuer mit S 0,00 anzusetzen; nach der geltenden Verwaltungspraxis wird dies so gesehen, dass die Steuerbelastung damit in diesem Jahr 0% beträgt. Der DBA-Progressionssatz beträgt daher bei einem negativen Einkommen oder…
…die Besteuerung anzuwendende Progressionssatz jener Steuerbelastungsprozentsatz ist, der sich bei Fehlen eines Doppelbesteuerungsabkommens ergäbe; dies ist bei einem negativen Einkommen oder bei einem Einkommen unterhalb der Besteuerungsschwelle der Satz von 0% (EAS 872). Der Umstand, daß jener Deutschland-Verlust, der in Österreich eine Steuerfreistellung der…
…des negativen Progressionsvorbehaltes. Im Fall von Beteiligungsmodellen, in denen österreichische Anleger dafür gewonnen werden sollen, als atypische stille Gesellschafter einer deutschen Filmverwertungsgesellschaft beizutreten, können daher nicht mit dem Argument beworben werden, die ausländische Verlustzuweisung sei ungeachtet des § 2 Abs. 2 EStG im Wege des negativen…
…an einer deutschen Personengesellschaft einen Veräußerungsgewinn von rd. S 15,000.000 erzielt, so ist zunächst für Belange der Berechnung des (negativen) Progressionsvorbehaltes in Österreich der horizontale Verlustausgleich vorzunehmen, so dass sich der deutsche Betriebstättenverlust nur mit rd. S 5,000.000 steuersatzmindernd in Österreich…
…rechnen, denen nach österreichischem Recht die Ausgleichs- und Vortragsfähigkeit zukommt, dann wirken sich solche Verluste nach der geltenden Rechtslage im Wege des "negativen Progressionsvorbehaltes" steuersatzmindernd in Österreich aus. Durch das vor der Unterzeichnung stehende neue österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen wird an diesen Gegebenheiten nichts geändert. 31…
Ausländische Betriebsverluste, die bei einem beschränkt Steuerpflichtigen (Steuerausländer) anfallen, werden durch einen Zuzug nach Österreich in Zeiträumen der dadurch eintretenden unbeschränkten Steuerpflicht (Steuerinländereigenschaft) steuerlich weder ausgleichsfähig noch vortragsfähig (Abschn. 5 Abs. 2 ESt-RL 1984, AÖF Nr. 193/1985). Daran vermag auch die durch…
…übersteigen, ist das Gesamteinkommen der Kapitalgesellschaft sonach negativ, dann kommt es gemäß § 24 Abs. 4 KStG zum Anfall der mit VZ-Wirkung ausgestatteten Mindestkörperschaftsteuer. Dieser Effekt tritt auch dann ein, wenn die Nullbesteuerung in Österreich auf einen nach DBAs vorzunehmenden negativen Progressionsvorbehalt zurückzuführen ist. Der…
…die sich daraus ergeben, dass durch ein nach dem Befreiungssystem arbeitendes DBA Auslandsverluste unberücksichtigt bleiben, könnten daher durch Ansatz solcher Auslandsverluste für Zwecke des negativen Progressionsvorbehaltes beseitigt bzw. gemildert werden. Voraussetzung ist aber nicht nur, dass die Verluste im Ausland von der Verwertbarkeit ausgeschlossen sind…
Haben deutsche Betriebstättenverluste für einen in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen in den Jahren 1998 und 1999 durch Berücksichtigung für Belange des negativen Progressionsvorbehaltes zu einem Steuersatz von 0% und damit zur Steuerfreistellung der in Österreich sonst steuerpflichtigen Einkünfte geführt, dann ist damit den deutschen Verlusten die…
Werden auf Grund der Rechtsprechung des VwGH 25.9.2001, 99/14/0217 Gewinne einer ausländischen Betriebstätte nicht mehr zur Gänze, sondern nur mehr insoweit von der inländischen Besteuerung freigestellt als diese einen in Vorjahren in Österreich ausgeglichenen Verlust dieser Auslandsbetriebstätte übersteigen, dann ist…
…nicht doppelt verwertet werden. Es liegt keine Doppelverwertung vor, wenn die Österreich-Verluste im Rahmen des negativen Progressionsvorbehaltes in Deutschland berücksichtigt worden sind, dies aber zu keiner wesentlichen Verminderung der Steuerbelastung der übrigen Einkünfte in Deutschland geführt hat (EAS 2034). 5. Jänner 2005 Für den…
Sind in Österreich ansässige Personen an in- oder ausländischen Immobilieninvestmentfonds beteiligt, dann werden diese Fonds gemäß § 42 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs.2 ImmoInvFG als steuerlich transparent gewertet. Diese Betrachtung gilt auch bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen. Die in EAS 2409 im Verhältnis…
…500.000,00 erleidet, hat im Jahr 1 zwar S 2,000.000,00 in die österreichische Besteuerungsgrundlage einzubeziehen, doch ist darauf infolge des "negativen Progressionsvorbehaltes" ein Steuersatz von 0% anzuwenden, so dass im Jahr 1 in Österreich keine Steuer anfällt. Wenn sodann im Jahr…
…Artikel 4 i.V. mit Art. 15 des DBA-Deutschland sind die Ergebnisse deutscher Betriebstätten aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden. Eine Berücksichtigung der deutschen Verluste durch Verlustvortrag im Wege des (negativen) Progressionsvorbehaltes wäre nur bei Auftreten von Härtefällen möglich (Abschn. 105 Abs. 7 ESt-RL…
Wurden von einer deutschen Personengesellschaft mit Sitz und Betriebsstätte in den neuen deutschen Bundesländern erhebliche Investitionen unter Inanspruchnahme der deutschen Investitionszulage und des deutschen Investitionszuschusses getätigt, wobei diese Zuwendungen bei der Besteuerung in Deutschland steuerfrei und anschaffungskostenmindernd angesetzt wurden, dann sind anlässlich der inländischen Besteuerung…
Wirkt ein in Österreich ansässiger und auf selbständiger Basis arbeitender Filmproduzent im November und Dezember als Kameramann an einer deutschen Filmherstellung mit, wobei die hiefür erzielten Einkünfte nach deutschem Steuerrecht als Einkünfte aus unselbständiger Arbeit gewertet und in Deutschland besteuert werden, dann sind…