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EAS 3100Gewinnausschüttung an eine deutschen natürlichen Personen gehörende deutsche Holdinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3087-IV/4/200925.11.2009

Beziehen in Deutschland ansässige natürliche Personen Gewinnausschüttungen einer österreichischen GmbH, unterliegen diese Ausschüttungen gemäß Art. 10 DBA Deutschland einer 15-prozentigen österreichischen Quellenbesteuerung (Kapitalertragsteuer). Wird zwischen diese deutschen Investoren und die österreichische GmbH eine deutsche Holdinggesellschaft "zwischengeschoben", dann kann damit auf der Grundlage von § 94a…

EAS 3386Schenkung von Kapitalanteilen an einer inländischen Immobiliengesellschaft an eine in den USA ansässige natürliche Person
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0323-IV/8/201708.09.2017

Schenkt eine in Österreich ansässige natürliche Person eine in ihrem Privatvermögen befindliche Beteiligung in Höhe von 30% an einer inländischen Kapitalgesellschaft, deren Vermögen ausschließlich aus einer vermieteten, in Österreich belegenen Immobilie besteht, an eine in den USA ansässige natürliche Person, dann ist in einem ersten…

EAS 3359Gewinnausschüttung einer deutschen Kapitalgesellschaft an eine mittelbar beteiligte natürliche Person über zwischengeschaltete inländische Kapitalgesellschaft und österreichische Privatstiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0113-VI/8/201605.04.2016

…vorgenommenen Besteuerungsdurchgriffs gestützt auf § 50d dEStG zu einer doppelten Sukzessivbesteuerung führt. Fließen nun Gewinnausschüttungen einer deutschen GmbH unter Zwischenschaltung einer österreichischen GmbH sowie einer österreichischen Privatstiftung an eine in Österreich ansässige natürliche Person, so kann diese Sachverhaltskonstellation nicht mit jener, die EAS 3338 zugrunde lag…

EAS 1253Nachweis des Vorliegens der persönlichen Voraussetzungen für die Anwendung des DBA-USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/13-IV/4/9814.04.1998

…Adresse, an der die Ansässigkeit gegeben ist (Wohnadresse bei natürlichen Personen, Adresse des Firmenhauptsitzes bei Kapitalgesellschaften). b) Die Erklärung, dass die steuerentlasteten inländischen Einkünfte in eine US-Steuererklärung aufgenommen werden. c) Bei natürlichen Personen die Angabe der Sozialversicherungsnummer. d) Bei natürlichen Personen ohne US-Staatsbürgerschaft…

EAS 3379Verkauf von Anteilen einer GmbH mit unbeweglichem Vermögen nach dem DBA Australien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0527-VI/8/201610.04.2017

…eine Gesellschaft, deren Vermögen "hauptsächlich" aus in Österreich gelegenen Gebäuden oder Grundstücken besteht, so besteht im Falle der Anteilsveräußerung durch die in Australien ansässige natürliche Person nach dem Abkommen ein Besteuerungsrecht Österreichs, weil es sich um eine Veräußerung von "unmittelbaren Anteilsrechten betreffend [...] Grundstücken" handelt. Während…

EAS 3449Keine Abkommensberechtigung bei liechtensteinischer Steuer nach dem Aufwand
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2023-0.512.32818.12.2023

Unterliegt eine in Liechtenstein wohnhafte natürliche Person, die Gesellschafter einer österreichischen GmbH und in Österreich lediglich beschränkt steuerpflichtig ist, der liechtensteinischen Steuer nach dem Aufwand, stellt sich die Frage, ob dieser Person die Vorteile des DBA-Liechtenstein zustehen. Gemäß Art. 30 des liechtensteinischen Gesetzes vom…

EAS 3446Anschaffungskosten einer Beteiligung bei Wiederzuzug aus der Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2023-0.308.04125.07.2023

Hält eine in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person (Wohnsitz ausschließlich in Österreich) seit mehreren Jahren eine 33,33%ige Beteiligung an der X-GmbH (Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Österreich) und verlegt sie zunächst 2018 unter Aufgabe ihres Wohnsitzes in Österreich den Wohnsitz in…

EAS 3444Besteuerung von Geschäftsführerbezügen gemäß Art. 15 DBA-Japan
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2022-0.764.83005.06.2023

Begründet eine in Japan ansässige natürliche Person, deren Lebensmittelpunkt in Japan bleibt, in Österreich temporär einen Wohnsitz und baut sie hier als unselbständig tätiger, nicht beteiligter Geschäftsführer den Betrieb einer österreichischen GmbH auf, während sie weiterhin als nicht beteiligter Managing Director eines in Japan ansässigen…

EAS 3402Keine Wegzugsbesteuerung aufgrund des Abschlusses des neuen DBA Japan
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0050-IV/8/201808.06.2018

Ist eine in Japan ansässige natürliche Person zu 100% an einer österreichischen Kapitalgesellschaft (Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Österreich) beteiligt, deren Aktiva zu weniger als 50% aus österreichischem Immobilienbesitz oder Beteiligungen an Gesellschaften mit österreichischem Immobilienbesitz bestehen, so wird durch das Inkrafttreten des neuen…

EAS 3381Künstlerischer Leiter deutscher „Musiktage“
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0169-VI/8/201705.09.2017

Wird eine in Österreich ansässige natürliche Person als künstlerischer Leiter der "Musiktage" einer deutschen Stadt tätig, wobei deren Aufgaben insb. die Planung des Veranstaltungsprogramms, die Auswahl von Künstlern sowie die Konzeption von Publikationen, medialen Auftritten und der grafischen Präsentation der "Musiktage" umfassen, dann ist zu…

EAS 3338Mittelbare Beteiligung eines Steuerinländers an einer deutschen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0505-VI/8/201324.09.2013

Hält eine in Österreich ansässige natürliche Person 100% der Anteile einer österreichischen GmbH, die ihrerseits zu 80% an einer deutschen GmbH beteiligt ist, und gewährt Deutschland der österreichischen Mutter-GmbH keine Vollentlastung von der deutschen Kapitalertragsteuer, sondern wird die deutsche Kapitalertragsteuer auf der Grundlage von…

EAS 3276Ansässigkeitsbescheinigung des Zweitwohnsitzstaates im Fall von Remittance-Klauseln
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0264-IV/4/201220.04.2012

Bezieht eine im Ausland ansässige natürliche Person Dividenden- und Zinseneinkünfte aus Drittstaaten (zB Schweiz), sind diese Kapitaleinkünfte auch dann von der inländischen Besteuerung zu entlasten, wenn die Kapitalanlagen auf dem Depot einer inländischen Bank gehalten werden. Bei den nach OECD-Standards abgeschlossenen DBA gilt dies…

EAS 2197Zinsenloses Gesellschafterdarlehen nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/9-IV/4/0207.01.2003

Vergibt eine in Österreich ansässige natürliche Person an die ihr gehörende deutsche Kapitalgesellschaft ein unverzinsliches Darlehen, wobei die Unverzinslichkeit am Fremdverhaltensgrundsatz gemessen unüblich ist, dann unterliegt ein fremdüblicher Zinsertrag der österreichischen Besteuerung. Und zwar auch dann, wenn die von der deutschen Kapitalgesellschaft stammenden Kapitalerträge nicht…

EAS 2759Übertragung ungarischer Immobilien einer österreichischen Personengesellschaft in eine ungarische Kft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0447-IV/4/200623.10.2006

Sind zwei in Österreich ansässige natürliche Personen an einer ungarischen Personengesellschaft beteiligt, die mehrere ungarische Immobilien verwaltet und wird eine dieser Immobilien in eine ungarische korlátolt felelösségü társaság (kft; vergleichbar einer GmbH) eingebracht, so löst dieser Vermögensübergang nach österreichischem innerstaatlichen Recht die Realisierung der in…

EAS 379Gesellschafter-Geschäftsführer an ungarischer GesmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/56/1-IV/4/9402.02.1994

Ist eine in Österreich ansässige natürliche Person auf Grund eines mit einer ungarischen GesmbH abgeschlossenen Dienstvertrages mit der Geschäftsführung der ungarischen Gesellschaft betraut und ist dieser Geschäftsführer zu 95% an einer österreichischen GesmbH beteiligt, die ihrerseits 80% der Anteile an einer ungarischen GesmbH hält, so…

EAS 1644Widmung von Gesellschaftsanteilen an eine liechtensteinische Stiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 152/1-IV/4/0025.04.2000

Widmet eine in Österreich ansässige natürliche Person Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften einer liechtensteinischen Stiftung (ohne inländischer Geschäftsleitung), so stellt dies eine Maßnahme dar, durch die im Veräußerungsfall das Besteuerungsrecht Österreichs gemäß Artikel 13 Abs. 3 DBA-Liechtenstein verloren geht (es sei denn, dass die liechtensteinische…

EAS 1951Remittance-Klausel im DBA-Großbritannien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/19-IV/4/0119.11.2001

Erwirbt eine in Großbritannien ansässige natürliche Person in Österreich eine Wohnstätte, die bloß als Ferienwohnsitz genutzt werden soll, dann tritt hierdurch wohl unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich ein, doch sind die aus Drittstaaten zufließenden Dividendeneinkünfte im Allgemeinen gemäß Artikel 22 DBA-Großbritannien in Österreich (ohne Progressionsvorbehalt…

EAS 3394Beteiligung an einer in Italien steuerlich transparent behandelten italienischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0342-IV/8/201715.01.2018

Im Falle einer in Österreich ansässigen natürlichen Person, die in Höhe von 50% an einer italienischen S.R.L (società a responsibilità limitata) beteiligt ist und die nach italienischem Recht von der Möglichkeit der Option auf Transparenzbesteuerung Gebrauch macht, ist für die Lösung der Frage…

EAS 3390Zahlungen im Zuge eines argentinischen Pensionierungsprogramms
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0785-VI/8/201615.08.2017

Eine sowohl in Österreich als auch in Argentinien unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person ist bei einer in Argentinien ansässigen Gesellschaft mit Dienstvertrag angestellt und aufgrund dieses Dienstvertrags ausschließlich in Argentinien beruflich tätig. Im Zuge eines Pensionierungsprogramms kommt es zu einem einvernehmlichen Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem…

EAS 2950Zwischenschaltung einer bulgarischen Immobilien-KapGes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0889-IV/4/200828.03.2008

Beabsichtigt eine österreichische GmbH & CoKG (mit österreichischen und bulgarischen natürlichen Personen sowie einer gewerblich tätigen bulgarischen KapGes als Gesellschaftern) in Bulgarien Grundstücke zu erwerben, darauf Gebäude errichten zu lassen und diese schließlich an Dritte zu vermieten oder zu veräußern, unterliegen die hierbei erzielten Einkünfte - soweit…