…der in Österreich ansässige Vater schenkungsweise die Bezahlung des Kaufpreises, den die in Deutschland ansässige Tochter aus Anlass des Abschlusses eines Kaufvertrages über ein deutsches Grundstück zu entrichten hätte (mittelbare Grundstücksschenkung), dann besteht die Bereitschaft, die hiedurch eintretende doppelte Schenkungsbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland in…
Es entspricht der ständigen Verwaltungspraxis, eine internationale Doppelbesteuerung bei unentgeltlichem Übergang von im Ausland belegenem unbeweglichem Vermögen (einschließlich "mittelbarer Grundstücksschenkungen") und ausländischem Betriebstättenvermögen (einschließlich Personengesellschaftsbeteiligungen) durch Steuerfreistellung zu beseitigen. Diese Grundsätze gelten unabhängig davon, ob der Geschenkgeber seinen Hauptwohnsitz in Österreich oder im Ausland hat…
…mittelbar überwiegend aus in Österreich belegenem unbeweglichen Vermögen, insbesondere Grundstücksvermögen, besteht ("Immobiliengesellschaft"). Damit weist Art. 13 Abs. 1 iVm Abs. 2 lit. b sublit. ii DBA USA das Besteuerungsrecht für einen Gewinn aus einer möglichen zukünftigen Veräußerung der geschenkten Beteiligung Österreich zu. Durch die Schenkung…
Wird von einem in Deutschland ansässigen deutschen Staatsbürger in Deutschland gelegenes Betriebstättenvermögen oder in Deutschland gelegenes unbewegliches Vermögen in eine österreichische Privatstiftung eingebracht, so kann eine hierbei auftretende internationale Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Schenkungsbesteuerung durch eine auf § 48 BAO gestützte Entlastungsmaßnahme beseitigt werden. Allerdings…
…im Zeitpunkt seines Todes in Österreich, findet gemäß Art. 1 lit. a das DBA(Erb)-FRA Anwendung. Die StiftESt stellt eine Steuer "gleicher oder im wesentlichen ähnlicher Art" zur abgeschafften österreichischen Erbschafts- und Schenkungssteuer dar (Art. 2 Abs. 2 iVm Art. 2 Abs. 1 lit…
…steuerpflichtigen Gesellschafter an seine Söhne im Schenkungsweg übertragen (wobei ein Sohn in Österreich unbeschränkt und der andere nur beschränkt steuerpflichtig ist) dann unterliegen beide Schenkungsvorgänge kraft der unbeschränkten Steuerpflicht des Geschenkgebers der österreichischen Schenkungssteuerpflicht. Ob und in welchem Umfang Deutschland die Vorgänge der Schenkungssteuerpflicht unterwirft…
…der österreichischen Schenkungssteuer auch dann gewährt, wenn die inländische Steuerpflicht nicht durch einen Hauptwohnsitz, sondern bloß durch einen Zweitwohnsitz begründet wird, wenn sonach Steuerausländer begünstigt werden sollen (Philipp-Loukota-Jirousek, Kommentar Internationales Steuerrecht, Z 00-427). Allerdings können Steuerbefreiungen nur für jene Schenkungsvorgänge gewährt werden…
…im Schenkungsweg der ebenfalls in Österreich wohnhaften Tochter übertragen, tritt inländische Schenkungssteuerpflicht ein. In die Bemessungsgrundlage für die österreichische Schenkungssteuer ist der gemeine Wert im Sinn des § 10 Bewertungsgesetzes aufzunehmen; eine "fiktive Einheitswertermittlung" hat nicht stattzufinden. Ob und in welcher Höhe eine irische Schenkungssteuer anfällt…
…bloß vermögensverwaltend tätig ist (siehe auch EAS 265 und EAS 519). Auf der Grundlage der vorstehenden Beurteilung würde sich auch dann keine inländische Schenkungssteuerpflicht ergeben, wenn anstelle der schenkungsweisen Übertragung eines Anteils an der deutschen Personengesellschaft eine unentgeltliche Aufnahme als atypisch stiller Gesellschafter stattfindet. 12…
Überträgt der in Deutschland ansässige Vater seinem in Österreich ansässigen Sohn im Schenkungsweg eine österreichische Liegenschaft, so wird dieser Vorgang nicht vom österreichisch-deutschen Erbschaftssteuerabkommen, BGBl. Nr. 220/1955, erfasst; allerdings ist Deutschland im Hinblick auf von Österreich gewährte Gegenseitigkeit bereit, eine eintretende Doppelbesteuerung auf…
…auf § 48 BAO gestützte Entlastungsmaßnahme auf die österreichische Besteuerung zu verzichten (EAS 628). Eine andere Beurteilung ist allerdings dann anzustellen, wenn der im Ausland ansässige Geschenkgeber im Zeitpunkt der Schenkung die österreichische Staatsbürgerschaft besaß und mittlerweile eine Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Österreich eingetreten ist. Denn…
Nach der gegenwärtigen Verwaltungspraxis wird bei der Handhabung des nach § 48 BAO eingeräumten Ermessens im Regelfall das Freistellungssystem nur bei Erb- oder Schenkungsübergängen ausländischen Grund- und Betriebsvermögens angewendet; in anderen Fällen wird die Doppelbesteuerung nach der Anrechnungsmethode beseitigt, soferne nicht besondere Gegebenheiten eine abweichende Regelung…
…von einer damals in Deutschland ansässigen deutschen Staatsbürgerin an ihren damals minderjährigen Sohn gegen jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglichen Widerruf übertragen und ist dieser Vorgang in Deutschland als Schenkung der Schenkungsbesteuerung unterzogen worden, dann sind grundsätzlich keine schenkungssteuerlichen Folgen in Österreich zu erwarten…
…in Österreich haben. Denn in derartigen Fällen ist es Aufgabe Österreichs als Ansässigkeitsstaat, für eine Entlastung von einer internationalen Doppelbesteuerung Sorge zu tragen. Es besteht die Möglichkeit, bereits vor Durchführung der geplanten Schenkung, die Erteilung eines auf § 48 BAO gestützten Freistellungsbescheides zu beantragen; in diesem…
Artikel 7 des DBA(Erb)-Frankreich sieht abweichend vom OECD-Musterabkommen vor, dass der Erb- oder Schenkungsübergang von in Österreich belegenem körperlichen beweglichen Vermögen in Österreich zu besteuern ist. Forderungen zählen aber auch dann nicht zum beweglichen körperlichen Vermögen, wenn sie durch in Österreich belegene…
…in Österreich haben. Denn in derartigen Fällen ist es Aufgabe Österreichs als Ansässigkeitsstaat, für eine Entlastung von einer internationalen Doppelbesteuerung Sorge zu tragen. Es besteht die Möglichkeit, bereits vor Durchführung der geplanten Schenkung, die Erteilung eines auf § 48 BAO gestützten Freistellungsbescheides zu beantragen; in diesem…
…Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung wird das Besteuerungsrecht an beweglichen körperlichen Vermögensgegenständen im Schenkungsfall jenem Vertragstaat zugeteilt, in dem diese Gegenstände "belegen" sind. Diese Bestimmung wird nach Auffassung des BM für Finanzen allerdings nicht in dem Sinn verstanden werden können, dass den am Schenkungsfall beteiligten Personen ein…
…deutschen Betrieben sowie Geldvermögen aus deutschen Quellen an seine Kinder im Schenkungsweg zu übertragen, dann wäre eine Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland hinsichtlich des deutschen Betriebsvermögens durch Steuerfreistellung (unter Progressionsvorbehalt) möglich; hinsichtlich des Geldvermögens könnte die Doppelbesteuerung durch Anrechnung der deutschen Schenkungssteuer beseitigt werden. 25…
…worden und es sind zutreffend die Betriebstättengewinne in den Händen der beiden Mitunternehmer besteuert worden. Die Frage, inwieweit diese einkommensteuerliche Sichtweise die erb- und schenkungssteuerliche beeinflusst, ist derzeit nicht völlig geklärt. Nach der Verwaltungspraxis endet die Transparenzmethode und damit der Besteuerungsdurchgriff auf die Gesellschafter jedenfalls…
…USA ab September 1996 Wohnsitzstaat im Sinne des DBA-USA/Erb und es sind folglich diese Schenkungsvorgänge gemäß Art. 7 in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Der Umstand, daß die 5jährige Frist des Artikel 4 Abs. 3 im Zeitpunkt der Schenkung noch nicht abgelaufen ist…