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EAS 1963Abgeleiteter Zweitwohnsitz minderjähriger Kinder
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/21-IV/4/0103.12.2001

…dass die minderjährigen Kinder des Abgabepflichtigen nicht gegen den Willen ihres Vaters diesen Ferienwohnsitz benützen dürfen, kann nicht so verstanden werden, dass hiedurch das Tatbestandselement des "Innehabens" der Wohnung nicht erfüllt wäre. Es ist geradezu selbstverständlich, dass in einer Familie die minderjährigen Kinder den Haushalt…

EAS 1017Zuzug nach widerrufbarer Vermögensschenkung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/1-IV/4/9710.02.1997

Wurde Vermögen im Jahr 1971 von einer damals in Deutschland ansässigen deutschen Staatsbürgerin an ihren damals minderjährigen Sohn gegen jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglichen Widerruf übertragen und ist dieser Vorgang in Deutschland als Schenkung der Schenkungsbesteuerung unterzogen worden, dann sind grundsätzlich keine schenkungssteuerlichen…

EAS 1841US-Konzernentsendung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 5/2-IV/4/0123.04.2001

Wird ein Dienstnehmer einer österreichischen Kapitalgesellschaft für maximal 5 Jahre zu einer US-Tochtergesellschaft entsandt und wird er von seiner Gattin und dem minderjährigen Kind begleitet, wobei die beiden volljährigen Kinder in Österreich verbleiben und weiterhin das inländische Einfamilienhaus als Wohnsitz nutzen, dann liegt nach…

EAS 43Quellensteuerabzug auf brasilianischen Unterhaltszahlungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2091/1/1-IV/4/9118.11.1991

  Unterhaltszahlungen, die ein in Brasilien ansässiger außerehelicher Kindesvater für ein in Österreich ansässiges minderjähriges Kind nach Österreich überweist, unterliegen gemäß Artikel 555 Abs. I der mit Dekret 85.450/80 erlassenen Steuerverordnung einem 25%igen brasilianischen Quellensteuerabzug. Dieser im innerstaatlichen brasilianischen Steuerrecht begründete Steuerabzug…

EAS 496Entsendung eines Fernsehjournalisten nach Belgien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 2241/1/1-IV/4/9419.09.1994

…Allerdings ist einzuräumen, dass angesichts der Übersiedelung der Ehegattin und des minderjährigen Sohnes nach Belgien es nicht auszuschließen wäre, sich einer von der belgischen Steuerverwaltung im gegenteiligen Sinn vertretenen Auffassung anzuschließen, derzufolge doch eine Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen nach Belgien stattgefunden hat. Ist der…