…österreichischen Zweigniederlassung gegenüber erbracht hat. Aus diesen Entgelten trägt sodann die deutsche Betriebstätte die Lohnzahlungen des deutschen Arbeitnehmers. Bei diesen Gegebenheiten lebt daher bei kurzfristigen Inlandsaufenthalten (unter 183 Tagen pro Jahr) kein österreichischer Besteuerungsanspruch an den Gehältern des deutschen Dienstnehmers auf, der auf Artikel 15…
…Forschungsprojektes in Italien aufhält, würden - sofern die Forschungstätigkeit nicht studienjahresbezogen ausgeübt wird - als fristhemmend angesehen werden können. Sollte allerdings der (studienjahresbezogene) Lehrauftrag in Graz weiterlaufen und hiedurch eine Überschreitung der Zweijahresfrist eintreten (zieht die Lehrtätigkeit in Graz sonach beständige Inlandsaufenthalte nach sich, die zwei Studienjahre…
…Public Limited Company (eines Bankunternehmens) auch in den Auslandsniederlassungen dieses Bankunternehmens eingesetzt, dann unterliegen sie der österreichischen Steuerpflicht, wenn ihr Inlandsaufenthalt 183 Tage überschreitet. Diese Aufenthaltsbefristung schützt allerdings vor der österreichischen Steuerpflicht nur dann, wenn "die Vergütungen nicht von der inländischen Betriebstätte getragen werden" (Art…
Tritt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger in ein Dienstverhältnis zu einem deutschen Unternehmen und wird er von diesem für einen 183 Tage nicht übersteigenden Zeitraum zur Dienstleistung nach Großbritannien entsandt (der deutsche Arbeitgeber unterhält keine Betriebstätte in Großbritannien), dann unterliegen die hierfür aus Deutschland gezahlten…
Werden von tschechischen Reisebüros inländische Hotels jährlich für etwa 3 bis 4 Monate zur Gänze angemietet, und dienen diese Räumlichkeiten dazu, dass die tschechischen Reisebüros darin ihre Touristen unterbringen und betreuen können (ist der Fall daher so zu sehen, dass von den tschechischen Reisebüros…
Reisen in Österreich ansässige und grundsätzlich für die österreichische Zweigniederlassung einer deutschen AG tätige Dienstnehmer tageweise (nicht mehr als 183 Tage während des Kalenderjahres) in das deutsche Stammhaus, um dort an Schulungen und Workshops teilzunehmen, so lösen auch Aufenthalte in Deutschland von nicht mehr als…
Schließt ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger mit einer schweizerischen Kapitalgesellschaft einen freien Dienstvertrag, auf Grund dessen er kurzfristig in verschiedenen osteuropäischen Ländern gewerbliche oder freiberufliche Dienstleistungen für die schweizerische Gesellschaft erbringt, dann unterliegen die hiefür bezogenen Vergütungen der österreichischen Besteuerung. Denn sowohl auf Grund des…
Wurde im Jahr 1996 ein in Deutschland ansässiger Diplomphysiker, der bei der deutschen Niederlassung eines US-Unternehmens angestellt ist, kurzfristig in Österreich beruflich tätig, dann sind jene Bezugsteile, die auf die in Österreich ausgeübte Tätigkeit entfallen, gemäß Artikel 9 Abs. 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens…
Ist ein in Österreich ansässiger Chemiker bei einem in Deutschland ansässigen Unternehmen angestellt und wird er von seinem deutschen Arbeitgeber bloß kurzfristig nach Italien und Argentinien entsandt, wobei die Tätigkeitszeiträume in jedem dieser Staaten die Fristen der "183-Tage-Klausel" (siehe Art. 15 Abs…
Die Frage, ob ein deutscher Staatsbürger den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen auch nach Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung bei einer österreichischen GmbH und einer damit verbundenen inländischen Wohnsitznahme weiterhin in Deutschland beibehält, weil seine Familie wegen einer 50-prozentigen Behinderung der Ehefrau in Deutschland verbleiben muss, ist eine…
Schließt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger einen Dienstvertrag mit einer schweizerischen Bank ab, auf Grund dessen er als Außendienstmitarbeiter Kunden in Österreich und in Süddeutschland zu betreuen hat, dann unterliegen die schweizerischen Bezüge insoweit der österreichischen Besteuerung als die Tätigkeit nicht in der Schweiz oder…
Werden von einem inländischen Handelsunternehmen zur Hebung des Absatzes seiner Handelsware Werbefahrten veranstaltet und finden in deren Verlauf in einem inländischen Gasthaus Verkaufspräsentationen statt, die von in Deutschland ansässigen selbständigen Handelsvertretern durchgeführt werden, so ist die dabei auftretende Frage, ob die Räume der Gastwirtschaft oder…
…dass gemäß § 41 des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG 1967) ausländische Arbeitgeber, die im Bundesgebiet Dienstnehmer beschäftigen, auch dann grundsätzlich beitragspflichtig werden, wenn die Inlandstätigkeit nur kurzfristig ausgeübt wird. Allerdings wird § 41 Abs. 3 des FLAG 1967 in solchen Fällen so zu verstehen sein, dass in solchen Fällen…
Werden von einem in Deutschland ansässigen Unternehmen in Österreich nur gelegentlich Fortbildungskurse abgehalten und stellen die Räumlichkeiten, die zur Ausübung dieser Aktivitäten benötigt werden, keine Betriebstätte des ausländischen Unternehmens in Österreich dar (den Räumlichkeiten würde jedenfalls dann Betriebstättencharakter zuzumessen sein, wenn sie länger als 6…
Tritt ein in Österreich ansässiger Monteur von Textilmaschinen in ein Dienstverhältnis zu einem schweizerischen Unternehmen, auf Grund dessen seine berufliche Arbeit durch etwa 10 Monate im Drittausland erfolgt (Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, China, Korea, Afrika) und arbeitsfrei 2 Monate am Familienwohnsitz in Österreich verbracht werden…
…Mitarbeiter zur kurzfristigen Arbeitsausübung, etwa zu Schulungszwecken, in das österreichische Stammhaus der Ö-AG berufen, so unterliegen deren Bezüge, soweit sie aliquot auf Tätigkeiten in Österreich entfallen, gemäß Art. 15 Abs. 1 DBA Italien der österreichischen Besteuerung. Die Anwendung der Sonderregelung für kurzfristige Arbeit gemäß…
Werden österreichische Arbeitnehmer einer inländischen Baubetriebs-GmbH, die beim Ausbau des deutschen Eisenbahnstreckennetzes in Deutschland Baubetriebstätten im Sinn des DBA-Deutschland (Z. 8 des Schlussprotokolls zu Art. 4) unterhält, für 20 Tage in die Baubetriebstätten entsandt, um an der dortigen Bautätigkeit mitzuwirken, dann steht das…
Wird von einem deutschen Reisebüro ein inländisches Hotel zur Gänze angemietet und dienen die Räumlichkeiten des Hotels dazu, dass das deutsche Reisebüro darin seine Touristen unterbringen und betreuen kann (ist der Fall daher so zu sehen, dass von dem deutschen Reisebüro in diesen Räumlichkeiten aktive…
Wurde im Jahr 1999 eine in Deutschland ansässige Arbeitnehmerin eines deutschen Arbeitgebers für 9 Tage nach Österreich entsandt und ist diese Entsendung nicht in eine in Österreich gelegene Betriebstätte des ausländischen Arbeitgebers erfolgt, dann sind die auf diese Inlandstätigkeit entfallenden Bezüge gemäß Artikel 9 Abs…
Beschäftigt eine österreichische Kapitalgesellschaft eine französische Staatsbürgerin, die mit ihrem Ehemann gemeinsam eine deutsche Wohnung bewohnt, die aber gleichzeitig auch in Österreich über einen Wohnsitz verfügt, dann ist zunächst festzustellen, ob sich der "Mittelpunkt der persönlichen und wirtschaftlichen Lebensinteressen" der Französin tatsächlich am deutschen Wohnsitz…