Werden von einem in Deutschland ansässigen Unternehmen in Österreich nur gelegentlich Fortbildungskurse abgehalten und stellen die Räumlichkeiten, die zur Ausübung dieser Aktivitäten benötigt werden, keine Betriebstätte des ausländischen Unternehmens in Österreich dar (den Räumlichkeiten würde jedenfalls dann Betriebstättencharakter zuzumessen sein, wenn sie länger als 6…
…als die maßgebende Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet erbracht wird (zB anlässlich der Berichterstattung in der österreichischen Zentrale, anlässlich von Fortbildungsveranstaltungen, Messebesuchen oder Lieferantenbesuchen in Österreich). Soweit keine inländische Steuerpflicht besteht, kann der Lohnsteuerabzug unterbleiben, wenn eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Formular ZS-BRD 1 bzw…
…körperschaftsteuerpflichtigen Gewinnes an die ausländische Tochtergesellschaft weiterbelastet werden, da diesfalls die inländische Gesellschaft keinen Nutzen aus dem Zusatzvertrag ziehen würde und daher offensichtlich eine zusätzliche Abgeltung der zugunsten der ausländischen Tochtergesellschaft erbrachten Arbeitsleistung vorliegt (geschieht dies nicht, würde eine verdeckte Gewinnausschüttung an die ausländische Muttergesellschaft…
Werden österreichische Piloten von einer österreichischen Fluggesellschaft zu Schulungen (durch Vorträge und praktische Fortbildung an Flugsimulatoren) zu einer amerikanischen Kapitalgesellschaft entsandt, dann wäre es theoretisch denkbar, dass die US-Gesellschaft mit den erzielten Einkünften der österreichischen Einkommensbesteuerung unterliegen könnte. Allerdings bedarf eine solche Verknüpfung mit…
Erhält ein in der Grenzzone in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für ein Forschungsprojekt von der Universität Friedrichshafen ein Promotionsstipendium, das laut Stipendienvertrag zwar universitäre Anwesenheit verlangt, aber kein Dienstverhältnis begründet und das nach § 3 Nr. 44 dEStG in Deutschland steuerfrei ist, so ist dieses Stipendium nach…
…ausgeübte, nicht aber für eine der Aus- oder Fortbildung dienende unterrichtende Tätigkeit eines ausländischen Künstlers. Eine Sonderstellung nimmt der Vertrag mit Deutschland ein: Hier werden in Artikel 8 Abs. 2 Vergütungen für Vortragstätigkeiten ausdrücklich dem Tätigkeitsstaat zur Besteuerung überlassen; wobei es keinen Unterschied macht, ob…
…auf Grund von freien Dienstverträgen oder dienstnehmerähnlichen Werkverträgen jeglicher Art bezogen werden (§109a EStG). Im Fall der Werkvertragsabgabe ist für Steuerausländer keine Antragsveranlagung vorgesehen. Allerdings kommt die neue Werkvertragsabgabe bei den Steuerausländern nur dort zur Erhebung, wo nicht bereits bisher - wie im Fall der Vortragenden -…