…und erheblichem Arbeitsaufwand verbunden sein kann. Angesichts der von der Judikatur bestätigten "erhöhten Mitwirkungspflicht" bei Auslandsbeziehungen kann darin allerdings keine Unbilligkeit gesehen werden. Welche Beweismittel im Einzelfall für die Untermauerung des dem inländischen Besteuerungsverfahren zugrunde gelegten Sachverhaltes benötigt werden, muss im allgemeinen von der zuständigen…
…wäre die Vorlage eines Besteuerungsnachweises in Thailand. Wird ein solcher Besteuerungsnachweis nicht beigebracht, müsste die Abkommensberechtigung durch alternative Beweismittel belegt werden. Dies könnte durch eine Erklärung der thailändischen Finanzbehörden geschehen, dass der betreffende Geschäftsführer auch tatsächlich im Sinn von Artikel 4 DBA-Thailand in Thailand…
…den Vorzug zu geben. Die Frage, ob im Zuge eines Betriebsprüfungsverfahrens vom geprüften österreichischen Unternehmen verlangt werden kann, ausländische Steuerbescheide eines nahestehenden ausländischen Unternehmens als Beweismittel vorzulegen, ist weder in der Judikatur noch in den OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen behandelt. Sie muss daher nach den jeweiligen Gegebenheiten…
…oder von "Hilfstätigkeiten" dient. Entscheidend ist, ob die Tätigkeit in der Geschäftseinrichtung an sich "einen wesentlichen und maßgeblichen Teil der Tätigkeit des Gesamtunternehmens ausmacht". In der Literatur wird "Verkaufsaktivitäten einer produzierenden Gesellschaft" auf keinen Fall Hilfscharakter zugemessen. Dies gilt aber umsomehr für Verkaufsaktivitäten von Handelsunternehmen…