…Anspruch nehmen, würde man sonach die Sachverhaltsaufklärungsarbeit vom Inland in das Ausland abschieben, dann würde dies im Gegenteil sogar einen Verstoß gegen die internationalen Amtshilfegrundsätze darstellen (siehe z.B. Z 9 lit. a des OECD-Kommentars zu Art. 26, wonach stets die innerstaatlichen Informationsquellen vorrangig…
…in Anspruch nehmen, würde man sonach die Sachverhaltsaufklärungsarbeit vom Inland in das Ausland abschieben, dann würde dies im Gegenteil sogar einen Verstoß gegen die internationalen Amtshilfegrundsätze darstellen (siehe zB Z 9 lit. a des OECD-Kommentars zu Art. 26, wonach stets die innerstaatlichen Informationsquellen vorrangig…
…Griechenland aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden sind. Das Abkommen mit Griechenland enthält keine Anordnungen dahingehend, dass Aufwand der vorliegenden Art nicht mit den Zinsen, sondern vorrangig mit anderen Betriebseinnahmen zu verrechnen wäre. 13. Juli 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…eines Abgabepflichtigen stellt daher unstreitig einen derartigen steuerlichen Wohnsitz dar. Der bloße Umstand, dass die minderjährigen Kinder des Abgabepflichtigen nicht gegen den Willen ihres Vaters diesen Ferienwohnsitz benützen dürfen, kann nicht so verstanden werden, dass hiedurch das Tatbestandselement des "Innehabens" der Wohnung nicht erfüllt wäre…
…Sozialversicherungseinrichtungen deutsches Bundeskindergeld, so liegen wiederkehrende Bezüge vor, für die im österreichischen Steuerrecht allerdings auf der Grundlage von § 3 Abs. 1 Z 7 EStG eine Steuerbefreiung eintreten kann; dann nämlich, wenn das deutsche Bundeskindergeld den Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe ausschließt. Trifft dies zu, ist das…
…Abs. I der mit Dekret 85.450/80 erlassenen Steuerverordnung einem 25%igen brasilianischen Quellensteuerabzug. Dieser im innerstaatlichen brasilianischen Steuerrecht begründete Steuerabzug verstößt nicht gegen die Bestimmungen des DBA-Brasilien, BGBl. Nr. 431/1976. Denn das Abkommen sieht für Unterhaltszahlungen keine besondere Steuerzuteilungsregel vor, so…
…nämlich dem Einverständnis auf Nichtwiederaufnahme der Arbeit, derart untergeordnet, dass die Abschlagszahlung nicht mehr als Entgelt für die "Ausübung einer Arbeit in Österreich" im Sinn von Artikel 15 Abs. 1 DBA-Deutschland angesehen werden kann. Die Abschlagszahlung ist daher in Österreich von der Besteuerung freizustellen…
…inländischen Wohnsitznahme weiterhin in Deutschland beibehält, weil seine Familie wegen einer 50-prozentigen Behinderung der Ehefrau in Deutschland verbleiben muss, ist eine Sachverhaltsfrage, deren Entscheidung nicht im Rahmen des auf die Klärung von Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen Auskunftsverfahrens erfolgen kann, sondern dem zuständigen Finanzamt vorbehalten bleiben…
…wenn der dänische Arbeitgeber eine Rückverrechnung mit dänischen Sozialversicherungsträgern vornimmt (siehe die mit Deutschland abgestimmte Auffassung im Fall der rückverrechenbaren Vorruhestandsbezüge in EAS 47). Eine andere Betrachtung könnte allerdings dann nötig werden, wenn es sich bei dem gegenständlichen Karenzgeld um die Zahlungen handelt, die der…
…Umfang und Intensität der persönlichen Bindungen des Grenzgängers und seiner Gattin zu Deutschland und zu Österreich; gehören in Ausbildung stehende Kinder zum Haushalt; werden weitere Einkünfte in Österreich oder Deutschland erzielt; Verteilung des Vermögens auf die beiden Staaten; Ausstattung des deutschen Wohnsitzes im Vergleich zum…
…dass keine Verlagerung des Lebensmittelpunktes nach Spanien eingetreten ist (EStR 2000 Rz 7596). Wohl hat Spanien gemäß Artikel 16 DBA-Spanien das Besteuerungsrecht für alle Bezüge, die auf die in Spanien ausgeübte Berufstätigkeit entfallen und es werden daher diese Bezüge anlässlich der Veranlagung 2001 und…