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EAS 1968Weiterzahlung der PKW-Leasingraten für einen zur schweizerischen Konzerngesellschaft wechselnden Dienstnehmer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 202/2-IV/4/0106.12.2001

Übernimmt der bisherige Abteilungleiter einer österreichischen Gesellschaft mit 1. Jänner 2002 eine Abteilungsleiterposition bei einer schweizerischen Konzerngesellschaft und wird er hierfür von der österreichischen Gesellschaft karenziert, sodass ab 2002 sein einziger Arbeitgeber die schweizerische Gesellschaft sein wird, dann kann die österreichische Gesellschaft nicht zum Lohnsteuerabzug…

EAS 1045Mitarbeiterentsendung zum Internationalen Währungsfonds unter geminderter Bezugsfortzahlung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 211/1-IV/4/9724.03.1997

…Internationalen Währungsfonds in Washington entsandt und tritt er unter Aufgabe seines inländischen Wohnsitzes in den Personalstand dieser internationalen Organisation ein, wobei er für die Dauer der Auslandstätigkeit von seinem österreichischen Arbeitgeber unter Fortzahlung von 25% seines letzten Bezuges karenziert wird, dann ist für die Entscheidung…

EAS 2297Gesellschafterdienstverträge mit einer deutschen KG unter Arbeitsleistung für eine verbundene österreichische KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/74-IV/4/0310.06.2003

Haben vier in Deutschland ansässige Personen sowohl in Deutschland wie auch in Österreich je eine KG gegründet, mit der deutschen KG sodann Dienstverträge abgeschlossen wobei sie aber ausschließlich bzw. überwiegend für ihre österreichische KG in Österreich und zum größten Teil als Gebietsverkaufsleiter in Drittländern (insb…

EAS 2521Dienstzuweisung einer Landesbediensteten an eine Krankenhaus-Betriebs-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0048-IV/4/200411.10.2004

…einer seiner Gebietskörperschaften die formale Arbeitgeberstellung verbleibt, im Übrigen jedoch die gesamten Dienste des Beamten dem privaten Unternehmer zur Verfügung gestellt und auch die wesentlichen Rechte des Dienstherren aus dem Dienstverhältnis dem privaten Unternehmen zur Ausübung überlassen werden. Zur Vermeidung grenzüberschreitender Konfliktsituationen wird auf österreichischer…

EAS 1791Dienstzuweisung eines Landesbediensteten an eine Krankenhaus-Betriebs-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/8-IV/4/0105.02.2001

…einer seiner Gebietskörperschaften die formale Arbeitgeberstellung verbleibt, im Übrigen jedoch die gesamten Dienste des Beamten dem privaten Unternehmer zur Verfügung gestellt und auch die wesentlichen Rechte des Dienstherren aus dem Dienstverhältnis dem privaten Unternehmen zur Ausübung überlassen werden. Zur Vermeidung grenzüberschreitender Konfliktsituationen wird auf österreichischer…

EAS 2078Kurzfristige Arbeitskräfteüberlassung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/24-IV/4/0217.06.2002

Dem Ergebnis des österreichisch-deutschen Konsultationsverfahrens vom 3. März 2000 (AÖF Nr. 103/2000) liegt die Überlegung zu Grunde, dass einem formal als Arbeitskräfteüberlassungsvertrag bezeichneten Vertrag keine steuerliche Anerkennung zuteil wird, wenn der Arbeitskräfteüberlasser jemanden nur für die Dauer des Einsatzes bei einem deutschen Unternehmen…

EAS 2084Dienstnehmer der deutschen Muttergesellschaft als Verkaufsleiter der österreichischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 146/2-IV/4/0217.06.2002

Beauftragt eine deutsche Kapitalgesellschaft einen ihrer in Deutschland ansässigen Dienstnehmer damit, auch die Funktion des Verkaufsleiters und/oder Prokuristen einer schweizerischen und einer österreichischen Tochtergesellschaft zu übernehmen, dann überlässt es die von der österreichischen Rechtsordnung gewährleistete Gestaltungsfreiheit den Beteiligten, für diese Funktionsübernahme eine ihnen geeignet…

EAS 1737Arbeitsgestellungsvertrag mit der deutschen Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 346/1-IV/4/0017.10.2000

Hat eine österreichische Konzerngesellschaft mit einer zum selben Konzernkreis gehörenden deutschen Gesellschaft zu fremdüblichen Bedingungen einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag abgeschlossen, auf Grund dessen ein als Produktmanager tätiger Mitarbeiter der österreichischen Gesellschaft tageweise an die deutsche Gesellschaft verliehen wird, um dort als Reisender Kunden der deutschen Gesellschaft zu…

EAS 957Freie Dienstverträge mit einem völkerrechtlich privilegieren Kulturinstitut
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 106/1-IV/4/9608.11.1996

Sind in Österreich ansässige Personen bloß auf Grund freier Dienstverträge für ein einer Botschaft angegliedertes Kulturinstitut tätig und gehören sie daher nicht dem Personalstand dieses Kulturinstitutes an, dann unterliegen die hiefür bezogenen Vergütungen der inländischen Besteuerung. Auch ein mit dem betroffenen ausländischen Staat abgeschlossenes Doppelbesteuerungsabkommen…

EAS 2010Einjahresentsendung zur österreichischen Konzerngesellschaft ohne Arbeitgeberwechsel
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/8-IV/4/0203.04.2002

Wird ein Mitarbeiter einer deutschen Konzerngesellschaft für 1 Jahr zu einer österreichischen Konzerngesellschaft in der Weise entsandt, dass dies als Fall einer Arbeitnehmergestellung zu werten ist, dann ist es richtig, dass die österreichische Konzerngesellschaft hierfür eine fremdübliche Arbeitsgestellungsvergütung zu leisten hat, die jedenfalls die gesamten…

EAS 11427-monatiges Dienstverhältnis in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/14-IV/4/9729.09.1997

Schließt ein in der Türkei lebender schweizerischer Staatsbürger einen Dienstvertrag mit einem österreichischen Unternehmen, auf Grund dessen er vom 1. Oktober 1997 bis 30. April 1998 in Österreich arbeitet, dann tritt für diesen Zeitraum unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich ein. Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für 1997…

EAS 1864Personalgestellung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 465/71-IV/4/0115.06.2001

Entsendet ein österreichischer Arbeitgeber, der in Deutschland keine Betriebstätte unterhält, Dienstnehmer nach Deutschland und halten sich diese Dienstnehmer auf deutschem Staatsgebiet nicht länger als 183 Tage während eines Kalenderjahres auf, dann steht das Besteuerungsrecht an den für diese Deutschland-Tätigkeit gezahlten Löhnen Österreich zu. Das…

EAS 2398Konzerninterne Arbeitskräftegestellung von Deutschland nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/50-IV/4/0329.12.2003

Artikel 15 Abs. 3 DBA-Deutschland-2000 sieht mit Wirkung ab 1. Jänner 2003 vor, dass in den Fällen einer Arbeitskräfteüberlassung die 183-Tage-Klausel unabhängig davon gilt, ob der Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat ansässig ist oder nicht. Mit dieser Regelung sollte einer Fehlinterpretation des Arbeitgeberbegriffes…

EAS 345Teilzeitbeschäftigte Schweizer Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 2917/2/1-IV/4/9303.12.1993

…nur teilzeitbeschäftigten schweizerischen Grenzgänger die Grenzgängereigenschaft im allgemeinen nicht dadurch verloren geht, dass er auf Grund eines weiteren Dienstverhältnisses mit einem anderen Arbeitgeber oder auf Grund eines Werkvertragsverhältnisses seinen (zweiten) Arbeitsort nicht in der österreichischen Grenznähe, sondern in der Schweiz oder in einem Drittstaat hat. …

EAS 628Dienstvertrag mit schweizerischem Arbeitgeber und Hauptarbeitsgebiet in den Oststaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 30/79/1-IV/4/9524.04.1995

  Tritt ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer in die Dienste einer schweizerischen Firma und befindet sich sein Hauptarbeitsgebiet in Ländern des ehemaligen Ostblockes, so unterliegen nach dem DBA-Schweiz die Bezüge grundsätzlich der Besteuerung in Österreich; aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage sind nur jene Bezugsteile zugunsten…

EAS 1500Personalleasing unter Zwischenschaltung ausländischer Personalleasingunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 134/1-IV/4/9926.07.1999

Werden von österreichischen Firmen in Österreich ansässige hochqualifizierte Fachkräfte nicht unmittelbar als eigene Dienstnehmer aufgenommen, sondern im Wege eines im Ausland bestehenden Personalleasingunternehmens beschäftigt, dann ist in Fällen dieser Art zunächst zu prüfen, ob einer solchen Gestaltung auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise seitens der österreichischen Finanzverwaltung…

EAS 576Kurzfristige Dienstnehmerentsendung nach Russland mit anschließendem Wechsel zur Konsulententätigkeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 53/5/1-IV/4/9507.02.1995

Entsendet eine österreichische GesmbH einen ihrer Dienstnehmer für einen Zeitraum von unter 183 Tagen in eine von einem deutschen Unternehmen betriebene russische Fabrik und wird in der Folge das Dienstverhältnis zu der österreichischen GesmbH gelöst und in einen Konsulentenvertrag umgewandelt, so wird das Besteuerungsrecht Österreichs…

EAS 2366Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/32-IV/4/0327.10.2003

…3 DBA-Deutschland stellt nun dieses Ergebnis dadurch her, dass er die Bedingung für die Besteuerung im Entsendestaat, dass nämlich kein Dienstverhältnis zu einem Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat bestehen darf, in den Fällen einer Arbeitskräfteüberlassung außer Wirksamkeit setzt. Diese Sonderregelung ist im Abkommenstext nicht auf Fälle…

EAS 1856Kurzfristige Dienstleistungen für eine schweizerische Kapitalgesellschaft in osteuropäischen Ländern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 597/1-IV/4/0107.06.2001

Schließt ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger mit einer schweizerischen Kapitalgesellschaft einen freien Dienstvertrag, auf Grund dessen er kurzfristig in verschiedenen osteuropäischen Ländern gewerbliche oder freiberufliche Dienstleistungen für die schweizerische Gesellschaft erbringt, dann unterliegen die hiefür bezogenen Vergütungen der österreichischen Besteuerung. Denn sowohl auf Grund des…

EAS 3178Arbeitskräftegestellung nach Tschechien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2285-IV/4/201020.08.2010

Artikel 5 Abs. 3 lit. b DBA-Tschechien sieht vor, dass im Verhältnis zu Tschechien lang andauernde Dienstleistungen eine Betriebstätte begründen können (Dienstleistungsbetriebstätte). Die zitierte Bestimmung lautet "Der Ausdruck "Betriebsstätte" umfasst ......... Dienstleistungen einschließlich Beratungs- und Geschäftsführungstätigkeiten, die von einem Unternehmen eines Vertragsstaats, oder Arbeitnehmern oder…