Wird die Geschäftsleitung einer in Österreich operativ tätigen österreichischen GmbH nach Deutschland verlegt, dann ändert dies Nichts an dem Fortbestand der unbeschränkten Steuerpflicht der nach österreichischem Recht gegründeten GmbH, wenn deren statutarischer Sitz weiterhin in Österreich verbleibt. Aus diesem Grund wurde auch im Hinblick auf…
…Gewerbebetrieb des Sportlers abstellt und damit auch seine im Rahmen dieses Betriebes erzielten Nebeneinkünfte miterfasst, wird auf der abkommensrechtlichen Ebene nur die reine sportliche Aktivität darunter fallen. Allgemein wird darunter eine über den alltäglichen Rahmen hinausgehende körperliche Anstrengung des Menschen verstanden, die auf Bewegung, Spiel…
…Erkrankt der in Tschechien tätige Konzernmitarbeiter und führt dies zu einer Rückkehr nach Österreich, so sind solche krankheitsbedingten Aufenthaltstage in Österreich nicht von der Fiktivregelung des Art. 14 Abs. 3 lit. b DBA erfasst und stellen folglich nach lit. a keine Tage "körperlicher Anwesenheit" in…