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6 Treffer1504 msnur geltende Fassungen
EAS 2528Seemannsheuer bei einer britischen Reederei auf einem Seeschiff mit der Flagge der Bahamas
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0246-IV/4/200430.11.2004

  Wechselt ein in Österreich ansässiger Seemann, der von einer norwegischen Reederei auf einem norwegischen Schiff angeheuert worden war, zu einer britischen Reederei, um für diese auf einem unter der Flagge der Bahamas betriebenen Schiffe Dienst zu tun, dann erlangt Großbritannien nach Maßgabe des Artikels…

EAS 3319Finnischer Seemann auf norwegischem Seeschiff mit Wohnsitz in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0065-IV/4/201301.02.2013

…Reederei befindet. Im DBA-Norwegen gilt indessen eine Besonderheit, derzufolge bei den im Norwegischen Internationalen Schiffsregister (N.I.S., das norwegische Zweitregister) eingetragenen Seeschiffen angesichts der hier gegebenen Möglichkeit von Ausländerbeschäftigungen das Besteuerungsrecht ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat des Seemannes zugewiesen wird. Begründet ein finnischer Seemann, der…

EAS 2457Nachversteuerung berücksichtigter Auslandsverluste bei ausländischer "Tonnagenbesteuerung"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/6-IV/4/0417.05.2004

… 2 Abs. 8 EStG nachversteuert werden, sobald sonst der Fall einer Verlustdoppelverwertung eintreten würde. Ist ein österreichischer Abgabepflichtiger an einem deutschen Seeschiffahrtsbetrieb beteiligt, dessen Betriebsergebnis nach § 5a dEStG pauschal angesetzt wird (Tonnagenbesteuerung) und aus dem sich - nach österreichischem Recht ermittelt - ein in Österreich ausgleichsfähiger Verlust…

EAS 3307Bordpersonal und “subject-to-tax-Klausel” im DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0714-IV/4/201223.11.2012

…5 DBA-Deutschland das ausschließliche Besteuerungsrecht an den Arbeitslöhnen Deutschland zu. Denn nach dieser Bestimmung wird das Besteuerungsrecht an Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord eines internationalen Seeschiffes ausgeübt wird, dem Vertragstaat zugeteilt, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet…

EAS 2235Beteiligung an einer deutschen Schifffahrts-KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/3-IV/4/0320.02.2003

…nur die (international häufig anzutreffende) niedrige Pauschalbesteuerung (Tonnagesteuer) zur Anwendung kommt. Die für Progressionszwecke anzusetzenden Gewinnanteile müssen nach österreichischem Recht ermittelt werden, doch sind hierbei keine überspitzten Anforderungen zu stellen (EAS 2114). Ob diese Gegebenheiten im Fall einer als Investitionsmodell angebotenen deutschen Seeschifffahrts-KG vorliegen…

EAS 2571Deutsche Schiffsbeteiligungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0116-IV/4/200525.02.2005

Sind österreichische Anleger als Kommanditisten an einer vermögensverwaltenden deutschen SchifffahrtsgmbH&CoKG beteiligt, die ihrerseits eine Beteiligung an einer operativen deutschen Schifffahrts-GmbH hält, dann unterliegen die Gewinnausschüttungen der Betriebs-GmbH an die deutsche Besitz-KG gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland in den Händen der österreichischen…