…angesehen, muss dies umso mehr für die mit der Lebensführung zusammenhängenden österreichischen Sonderausgaben gelten. Eine in der deutschen Grenzzone lebende Landeslehrerin, die ihre (fast) ausschließlichen Einkünfte in Österreich erzielt und daher gemäß § 1 Abs. 4 EStG 1988 bei der Besteuerung den unbeschränkt Steuerpflichtigen gleichgestellt ist…
…den Lebensunterhalt in Paris zu bestreiten, ist eine Kürzung der steuerpflichtigen Einnahmen um derartige Aufwendungen nicht möglich, da es sich hierbei um Aufwendungen der privaten Lebensführung handelt, denen keine steuerliche Abzugsfähigkeit zukommt. 11. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…des DBA-Irland in Österreich gelegen ist. Sollte z.B. die Lebensführung aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen getrennt von der Ehegattin aufgebaut sein und sollten die Aufenthalte in Irland die Österreich-Aufenthalte in zeitlicher Hinsicht wesentlich übersteigen, dann ist angesichts des nur in Irland bestehenden…