…für die deutsche Gesellschaft Geschäftsabschlüsse zu tätigen, so unterhält die deutsche Gesellschaft damit einen inländischen "ständigen Vertreter" im Sinn von § 98 Z 3 EStG und gleichzeitig eine "Betriebstätte" (personenbezogene Betriebstätte) im Sinn von Artikel 4 des DBA-Deutschland. Stehen dem Dienstnehmer besondere Räumlichkeiten für die…
…Arbeitgeber eine Abfertigung in Höhe eines Jahresbezuges ausgezahlt, so ist die Frage, ob Beschäftigungszeiten bei der ausländischen Konzerngesellschaft für die Ermittlung des nach österreichischem Recht zustehenden gesetzlichen Abfertigungsanspruches einzurechnen sind, nach den österreichischen arbeitsrechtlichen Vorschriften zu entscheiden. Das BM für Finanzen ist für die Auslegung…
…bevor die gesetzliche Umqualifizierung der Einkünfte von Gesellschafterdienstnehmern in solche aus selbständiger Arbeit in Österreich vorgenommen wurde, so dass die im Verhältnis zur Schweiz vertretene Ansicht - solange sich nicht in einem internationalen Verständigungsverfahren oder aus sonstigen Gründen eine andere Auslegungsnotwendigkeit ergibt - auch gegenüber Italien sachgerecht…
…dann scheidet (nach der in EAS 268 vertretenen Auffassung) dieser Dienstnehmer im Fall der Aufgabe seines inländischen Wohnsitzes in dieser Zeit aus der inländischen unbeschränkten Steuerpflicht aus und es endet für diesen Zeitraum daher auch die inländische "Ansässigkeit" im Sinn von Artikel 4 DBA-Großbritannien…
…EAS 1682). Eine Vertreterbetriebstätte wird hingegen dann nicht anzunehmen sein, wenn für das finale Zustandekommen des Vertrages noch weitere Schritte im unmittelbaren Kontakt mit dem deutschen Unternehmen zu setzen sind und daher mit Unterfertigung der standardisierten Dokumente das Produkt noch nicht abschließend gekauft worden ist…
…EAS 1051). Eine Vertreterbetriebstätte wird hingegen dann nicht anzunehmen sein, wenn für das finale Zustandekommen des Vertrages noch weitere Schritte im unmittelbaren Kontakt mit dem deutschen Unternehmen zu setzen sind und daher mit Unterfertigung der standardisierten Dokumente die Dienstleistung noch nicht abschließend gekauft worden ist…
…EAS 1866). Eine Vertreterbetriebstätte wird hingegen dann nicht anzunehmen sein, wenn für das finale Zustandekommen des Vertrages noch weitere Schritte im unmittelbaren Kontakt mit dem deutschen Unternehmen zu setzen sind und daher mit Unterfertigung der standardisierten Dokumente das Produkt noch nicht abschließend gekauft worden ist…
…der im innerstaatlichen Recht verwendete Begriff künstlich enger ausgelegt, würde dies zu Doppelnichtbesteuerungen führen, da diesfalls DBA-Partnerstaaten die einer inländischen Vertreterbetriebstätte zuzurechnenden Einkünfte steuerfrei stellen müssten, ohne dass Österreich korrespondierend die DBA-Besteuerungsansprüche wahrnehmen könnte. Ist daher ein Begriff des innerstaatlichen Steuerrechts mehreren Auslegungen…
Wird von einem österreichischen Handelsunternehmen ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland als Vertreter zur Betreuung des deutschen Marktes angestellt und ist dieser Vertreter für eine umfassende Kundenbetreuung, die auch den Abschluss von Verträgen beinhaltet, zuständig, so spricht vieles dafür, dass dieses Handelsunternehmen hiedurch eine…
…bei Errichtung einer Niederlassung zu betreuen. Es sieht daher auch das Schlussprotokoll zu Artikel 4 DBA-D in Ziffer 10 vor, dass ein Vertreter, der über ein Warenlager verfügt, von dem er regelmäßig Bestellungen für das Unternehmen ausführt (selbst wenn er gar nicht zu Vertragsabschlüssen…
Beschäftigt ein österreichisches Unternehmen einen in Deutschland ansässigen reisenden Vertreter, der eine nicht auf bestimmte Staaten begrenzte Vollmacht für Vertragsabschlüsse besitzt, dann kann seine Tätigkeit nur dann eine "Vertreterbetriebstätte" des österreichischen Unternehmens in anderen DBA-Partnerstaaten auslösen, wenn diese Vollmacht dort "gewöhnlich" ausgeübt wird (siehe…
…auch EAS 633 in einem reziproken Fall). Die bloße Entgegennahme und Weiterleitung von Briefpost allein reicht indessen nach Auffassung des BM für Finanzen noch nicht aus, um die Kanzlei zum ständigen Vertreter zu machen. Anders wäre es, wenn die Kanzlei darüberhinaus wesentliche Kundenbetreuungsaufgaben für das…
…ist damit noch nicht gesagt, dass - neben einer fremdverhaltenskonformen Abgeltung der Funktionen des Vertreters - auch eine Besteuerung des ausländischen Auftraggebers (des exportierenden Lieferanten) zu erfolgen hat. Dies wäre nur dann der Fall, wenn bei Errichtung einer Betriebstätte (in der dann alle jene Funktionen ausgeübt werden…
Gemäß § 18 Abs. 1 EStG sind Versicherungsprämien, die an im Ausland ansässige Versicherungsgesellschaften gezahlt werden, nur dann als Sonderausgabe abzugsfähig, wenn diesen Versicherungsgesellschaften die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Inland erteilt worden ist. Wesentlich sind sonach zwei Tatbestandselemente: einerseits, dass das ausländische Versicherungsunternehmen in Österreich einen…
…ein Abhängigkeitsverhältnis zum vertretenen Unternehmen [1] tritt und daher hinsichtlich der Ausführung der Verkaufsagenden den Weisungen des Unternehmens unterliegt. Dies ist bei geleasten Arbeitnehmern in gleicher Weise wie bei unmittelbar angestellten Arbeitnehmern der Fall, sodass auch durch Einsatz geleaster Verkaufsvertreter eine inländische Vertreterbetriebstätte begründet wird…
Unter EAS 871 wurde folgende Auffassung vertreten, die offensichtlich auch für die Lösung der aufgeworfenen Frage Bedeutung besitzt: "Wird von einer österreichischen Kapitalgesellschaft eine Gewinnausschüttung an eine ausländische Holdinggesellschaft vorgenommen, ist die Steuerentlastung nach den Intentionen des § 94a Abs. 2 EStG i.V. mit…
…keine Vertragsabschlussvollmacht besitzt; doch hat dies nur in jenen Fällen Bedeutung, in denen keine räumliche Betriebstätte gegeben ist und daher zu beurteilen ist, ob die Person des ständigen Vertreters betriebstättenbegründend wirkt. 24. März 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Verlagert ein deutsches Unternehmen seinen österreichischen Produktvertrieb in eine schweizerische Betriebstätte, wobei aber österreichischen Kunden weiterhin eine österreichische Adresse für die Einkäufe (Bestellungsentgegennahme) und gegebenenfalls Reklamationsbearbeitung zur Verfügung steht, dann spricht die Vermutung dafür, dass der österreichische Markt weiterhin mit der Intensität einer Inlandsbetriebstätte betreut…
Weitet eine in Deutschland ansässige Vertriebsgesellschaft ihre Geschäftstätigkeit dadurch auf Österreich aus, dass sie in Österreich einen österreichischen Staatsbürger als vertretungs- und abschlussberechtigten Repräsentanten anstellt, wobei dieser Dienstnehmer von einem der Gesellschaft in seiner Wohnung zur Verfügung gestellten Arbeitsraum aus tätig wird, so stellt…
…Vertreterbetriebstätte" des schweizerischen Unternehmens in Österreich. Denn wenn die Medikamente nur vom österreichischen Zwischenhändler gekauft werden können, wenn sonach offenkundig ist, dass die betreffenden Angestellten keine Vollmacht besitzen, für ihren schweizerischen Arbeitgeber Verkaufsverträge abzuschließen (bzw. dem gleichzustellende Bestellungen entgegenzunehmen), dann ist das für die Vertreterbetriebstätte…