…für die Zuordnung der Zuwendungen unter Artikel 10 ausreicht, dass in Österreich eine Gleichstellung mit offenen Dividendenausschüttungen vorgenommen wird und weil demnach nicht zusätzlich auch eine gesellschaftliche Beteiligung des Einkünfteempfängers an der ausschüttenden juristischen Person verlangt wird, fallen die nach Deutschland geleisteten Preise unter Artikel…
…mit offenen Dividendenausschüttungen vorgenommen wird. Dies ist der Fall. Weil daher im neuen Abkommen nicht zusätzlich auch eine "gesellschaftliche Beteiligung" des Einkünfteempfängers an der ausschüttenden juristischen Person verlangt wird, fallen die ab 2008 nach Tschechien geleisteten Zuwendungen unter Artikel 10. Dies wiederum hat zur Folge…
…Denn durch das Schlussprotokoll zu Artikel 4 des DBA-Deutschland (Erb) wird verbindlich festgelegt, dass Beteiligungen an gesellschaftlichen Unternehmen mit österreichischen Betriebstätten nach Artikel 4 nur im Betriebstättenstaat, sonach nur in Österreich besteuert werden darf. Es liegt mithin durch die österreichische Verwaltungspraxis kein Fall eines…