…Einkommensteuer, die auf diese Einkünfte entfällt, anzurechnen. Vorsorglich wird bemerkt, dass sich die vorstehenden Ausführungen lediglich auf die für ausländische Trusts allgemein geltenden österreichischen Rechtsgrundsätze beziehen. Eine konkrete Beurteilung der gegenständlichen Hongkong-Trusts ist nicht Inhalt des ministeriellen Auskunftsverfahrens. Bundesministerium für Finanzen, 23. Jänner 2018
…mit einzelnen Wirtschaftstreuhandkanzleien Vereinbarungen über den Inhalt und die Ausgestaltung solcher Formulare zu treffen. Sollte allerdings für eine gesamte Branche im Interesse einer reibungslosen Abwicklung internationaler Wirtschafts- oder Kulturbeziehungen eine Vorabklärung besonders drückender Nachweisprobleme wichtig sein, so besteht seitens des BM für Finanzen durchaus die…
…der Inhalt der als Management-Vertrag bezeichneten Abmachungen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts anderes als eine bloße Arbeitskräftegestellung darstellen, dann könnten jene Räumlichkeiten, in denen die abgestellten Dienstnehmer tätig werden, nicht als Betriebstätte des gestellenden Unternehmens angesehen werden, so dass in einem solchen Fall der gesamte…
…1 Z 3 EStG), doch ist nach beiden Bestimmungen die Abzugssteuer in derselben Höhe und nach demselben Verfahren einzubehalten. Da es sich hierbei um eine Bruttoabzugsbesteuerung handelt, mindern die durch die Beiträge abgedeckten Kosten (Bezahlung des gesamten Ensembles, Herstellung des Bühnenbildes, Versicherung und Sozialabgaben, Proberaum…
…ein, der im Anwendungsfall des Art. 10 durch den Betriebstättenvorbehalt herbeigeführt wird, demzufolge dem Betriebstättenstaat das uneingeschränkte Besteuerungsrecht an sämtlichen Betriebstätteneinnahmen zusteht (vgl. Philipp/Loukota/Jirousek, Internationales Steuerrecht I/1, Tz 10-153). Die Kongruenz des Inhalts der Verteilungsnormen des Art. 7 und des Art…
…kann allerdings nicht der Inhalt beigemessen werden, dass auch Vergütungen, die nicht auf das Anstellungsverhältnis des ehemaligen Angestellten zurückzuführen sind, steuerlich privilegiert sind. Denn die in Art. IX Abschn. 9 lit. b normierte Befreiung von der Besteuerung bezieht sich nur auf "Gehälter und andere Bezüge…
…Fall, unterliegen die Dienstleistungsvergütungen gemäß Artikel 7 DBA-CSSR in Tschechien keiner Besteuerung; die Gehälter der nach Prag entsandten Dienstnehmer sind in diesem Fall ebenfalls nur in Österreich steuerpflichtig, wenn die 183-Tage-Frist des Artikels 15 Abs. 2 DBA-CSSR nicht überschritten wird. 27…