…Management-Vertrag bezeichneten Abmachungen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts anderes als eine bloße Arbeitskräftegestellung darstellen, dann könnten jene Räumlichkeiten, in denen die abgestellten Dienstnehmer tätig werden, nicht als Betriebstätte des gestellenden Unternehmens angesehen werden, so dass in einem solchen Fall der gesamte erzielte Gewinn in Österreich…
…Die Zuordnung von immateriellen Wirtschaftsgütern (hier: Beteiligung) ist daher nach den Grundsätzen des AOA zu beurteilen (EAS 3034). Demnach können Wirtschaftsgüter einer Betriebsstätte nur dann zugerechnet werden, wenn diese "wirtschaftlicher Eigentümer" ist; das rechtliche Eigentum ist nicht entscheidend (AOA Report Part I/107, EAS 3010)…
…112/94, BStBl II 1996, 563). Sie müssten Grundlage von wesentlichen Funktionen ("significant people functions") sein, zu denen auch das gesamte Risikomanagement zählt (AOA I/125). Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn die Kapitalbeteiligung zum "notwendigen Betriebsvermögen" der Betriebstätte zu zählen ist; der bloße Umstand, dass…
…ersten Fall würde sich der wirtschaftliche Erfolg der Arbeit als Leistungserbringung eines inländischen Unternehmens darstellen und damit - wie der gesamte Leistungserfolg des inländischen Unternehmens - der inländischen Volkswirtschaft unmittelbar dienen, sodass der "Verwertungstatbestand" erfüllt ist. Im zweiten Fall hingegen kommt der wirtschaftliche Erfolg der von der…