…würde mit der weiteren Entsendung nach Polen ein neuer Fristenlauf beginnen. Besteht aber ein solcher innerer Zusammenhang, würde der Fristenlauf durch zwischenzeitige Österreichaufenthalte lediglich gehemmt. Ein innerer Zusammenhang wird nach Ansicht des BMF anzunehmen sein, wenn sich der Dienstnehmer während eines Fünfjahreszeitraums in Erfüllung ein…
…durchgehend in der UdSSR anwesend sondern wird er fallweise nach Österreich zurückberufen, so ist entscheidend, ob durch die Heimkehr nach Österreich der Fristenlauf unterbrochen oder bloß gehemmt wird. Eine Unterbrechung wird dann anzunehmen sein, wenn zwischen den einzelnen Aufenthalten in der UdSSR kein innerer Zusammenhang…
…den deutschen Generalunternehmer die 12 Monatsfrist überschreitet. Die gleiche Betrachtung ist im Verhältnis zur CSFR anzustellen. Werden die Montagearbeiten unterbrochen, wird hiedurch im allgemeinen der Lauf der betriebstättenbegründenden 12-Monatsfrist weder gehemmt noch unterbrochen (Z. 18 des OECD-Kommentars zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens)…
…wenn zwischen den einzelnen Aufenthalten in Russland kein innerer Zusammenhang besteht. Besteht ein solcher innerer Zusammenhang, würde der Fristenlauf durch zwischenzeitige Österreichaufenthalte lediglich gehemmt. Ein innerer Zusammenhang wird nach Ansicht des BMfF anzunehmen sein, wenn sich der Dienstnehmer während eines Zweijahreszeitraums in Erfüllung ein und…