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EAS 2083Nebenerträge aus unbeweglichem Vermögen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 653/1-IV/4/0224.06.2002

…Abkommen wird an dieser Regelung festgehalten. Es findet sich dort folgende Aussage: "Zinsenertrag, der als funktioneller Nebenertrag in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens steht, unterliegt nach der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen der Besteuerung im Lagestaat des Grundstückes der Besteuerung und fällt…

EAS 2281Nebenerträge aus unbeweglichem Vermögen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/63-IV/4/0323.04.2003

…neuen Abkommen wird an dieser Regelung festgehalten. Es findet sich dort folgende Aussage: "Zinsenertrag, der als funktioneller Nebenertrag in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens steht, unterliegt nach der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen im Lagestaat des Grundstückes der Besteuerung und fällt nicht…

EAS 3431Besteuerung von Bezügen eines Vorstandsmitglieds einer slowakischen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2021-0.061.32412.04.2021

…Haupttätigkeit handelt; die Nebentätigkeit ist dieser Haupttätigkeit zuzuordnen (LStR 2002 Rz 961, 962). Liegt keine tatsächliche funktionelle (inhaltliche) und zeitliche Überschneidung der Tätigkeiten als Dienstnehmer und als Vorstandsmitglied vor oder ist die Vorstandstätigkeit als die Haupttätigkeit einzustufen, dann ist für die Beurteilung relevant, ob das…

EAS 1661Österr. Handelsvertreter mit Büros in Wien und Moskau
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 599/1-IV/4/0016.05.2000

…="Repräsentanz" im Sinn des anzuwendenden DBA-UdSSR) das Erfordernis, die aus seinen Aktivitäten erzielten Gewinne zwischen Österreich und Russland aufzuteilen. Für die Gewinnzuordnung an die Moskauer Betriebstätte ist deren funktioneller Beitrag zur Gesamtgewinnerzielung maßgebend. Wenn die Russland-Kunden tatsächlich vom Moskauer Büro (1-Mann…