…auch die Geschäftsführung für die deutsche Muttergesellschaft, dann ist zunächst auf der Grundlage des österreichischen innerstaatlichen Rechtes zu untersuchen, ob diese Gestaltung (nämlich kein Vertragsverhältnis des Geschäftsführers zur deutschen Muttergesellschaft) steuerlich anzuerkennen ist. Zutreffendenfalls ist sodann weiter zu erheben, ob die Vertragsbeziehungen zwischen den beiden…
Aus der Sicht des Bundesministeriums für Finanzen liegt in folgendem Fall eine Gestaltungsform vor, die eine zweckwidrige Nutzung des österreichisch-brasilianischen Doppelbesteuerungsabkommens anstrebt: Eine deutsche Bank möchte eine Anleihe emittieren, wobei die österreichischen Anleihezeichner vor der 25-prozentigen österreichischen Kapitalertragsteuerbelastung abgeschirmt werden sollen. Zu diesem…
Erwirbt eine Banken-AG eines EU-Mitgliedstaates von einer im gleichen EU-Staat ansässigen Nichtbanken-AG zu einem fremdverhaltenskonformen und daher stille Reserven aufdeckenden Preis alle Anteile an einer österreichischen Banken-AG als vorbereitenden Anteilswerb für eine nachfolgende verschmelzende Umwandlung mit der österreichischen Banken…
…ob in einem konkreten internationalen Besteuerungsfall Missbrauch vorliegt, ist nach den Gegebenheiten des Einzelfalles zu beurteilen und kann nicht generalisierend im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden. Als Rechtsmissbrauch anzusehen ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes "eine rechtliche Gestaltung, die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen…
Wird eine Gestaltung beendet, bei der eine österreichische Kapitalgesellschaft 50% der Anteile einer niederländischen Aktiengesellschaft (NV) an diese gegen Barzahlung rückveräußert, dann ist dieser Anteilsrückkauf durch die niederländische Gesellschaft nach österreichischem Steuerrecht genauso (nach Maßgabe der Anwendbarkeit von § 10 Abs. 2 KStG 1988) als steuerfreie…
…dieser 100-prozentig gehaltene österreichische Holdinggesellschaft 3, die sodann ihrerseits die besagte 26-prozentige Beteiligung hält), dann wirft diese sich als "Umweg" darstellende Gestaltung die Frage nach ihrer ökonomischen Sinnhaftigkeit auf. Wird eine solche Umweggestaltung ausschließlich deshalb gewählt, um die inländische Steuerpflicht für Beteiligungsveräußerungen zu…
…beschränkte Steuerpflicht der an die Geldgeber fließenden Zinsen auslösen. Wenn in einem solchen Fall der zivilrechtlich gewählten Gestaltung gefolgt wird und die zivilrechtlich als Empfänger der Darlehenszinsen genannte Anstalt der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterworfen wird, so kann darin kein Rechtsverstoß gesehen werden. Der Umstand…
… 22 BAO nicht die formale Umwegkonstruktion, sondern der wahre wirtschaftliche Gehalt der gewählten Gestaltungsmuster. Allerdings kann in einem laufenden Betriebsprüfungsverfahren im EAS-Auskunftsdienst des BM für Finanzen nicht eine Entscheidung darüber getroffen werden, ob im konkreten Einzelfall tatsächlich eine derartige innere Verknüpfung zwischen den verschiedenen…
Werden die Gewinne aus Versandhandelsaktivitäten, die von der schweizerischen X-S.A. konzipiert und kontrolliert werden, in eine in Irland unbesteuerte IRNR (Irish Registered Non-Resident) Company geleitet, und zwar in der Weise, dass die durchwegs deutschen Kunden ihre Bestellkupons an eine Fantomfirma an der…
Räumt eine österreichische OHG, die zwei in Deutschland ansässigen Gesellschaftern gehört, einer den gleichen Gesellschaftern gehörenden deutschen GesmbH & Co KG ein Darlehen ein, so unterliegt dieser Vorgang grundsätzlich der auf die Prinzipien der Bilanzbündeltheorie gestützten Betrachtungsweise. Demzufolge stellt die Überlassung der Finanzmittel eine Entnahme aus…
…hergestellt, dann wird der steuerliche Vorteil des Stifters (25%ige Endbesteuerung anstelle einer Vollversteuerung, wie sie bei direkter Darlehensvergabe an seine GmbH eingetreten wäre) vermutlich noch als Ausfluss der dem österreichischen Steuerrecht eigentümlichen Gestaltungsfreiheit zu werten sein. 02. Juli 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
Hat eine österreichische Konzerngesellschaft mit einer zum selben Konzernkreis gehörenden deutschen Gesellschaft zu fremdüblichen Bedingungen einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag abgeschlossen, auf Grund dessen ein als Produktmanager tätiger Mitarbeiter der österreichischen Gesellschaft tageweise an die deutsche Gesellschaft verliehen wird, um dort als Reisender Kunden der deutschen Gesellschaft zu…
Wird von einer deutschen Investorengruppe eine Holdinggesellschaft in Österreich errichtet, die Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in Portugal (Madeira) halten soll, und wird der Beteiligungserwerb durch die Holdinggesellschaft mit einem zinsenlosen Gesellschafterdarlehen finanziert, so können in Österreich keine fiktiven Zinsen als Betriebsausgabe der Holdinggesellschaft abgesetzt werden; sollte…
Die in Deutschland ansässige D-GmbH hält über die in Österreich errichtete, bloß vermögensverwaltende Ö-KG sämtliche Anteile an der in Österreich ansässigen Ö-GmbH, wobei das Vermögen der Ö-GmbH ausschließlich aus unbeweglichem Vermögen im Inland besteht. Wird die D-GmbH mit Verschmelzungsbeschluss vom…
Schließt eine österreichische KG mit ihrer deutschen Kommanditistin, einer deutschen GMBH, einen Arbeitsgestellungsvertrag zu fremdüblichen Bedingungen ab, dann wird diese Geschäftsbeziehung zwischen zwei Gewerbebetrieben, nämlich jenem der Kommanditistin und jenem der KG für steuerliche Belange nicht nach den Regeln der Bilanzbündeltheorie zu beurteilen sein; die…
…dass es sich bei Umgehungshandlungen dieser Art um eine hinzunehmende unerwünschte (aber legale) Gestaltung gehandelt hat; vieles spricht dafür, dass eine illegale Gestaltung vorliegt. Denn nach Auffassung des BM für Finanzen kann die Qualifizierung eines von einer ausländischen Gesellschaft überwiesenen Betrages als Gewinnausschüttung nicht davon…
…fließenden Zinsen weder nach inländischem Recht noch nach Art. 11 des zwischen den Niederlanden und Österreich bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens einer österreichischen Quellenbesteuerung. Die gewählte Gestaltung muss allerdings den Grundsätzen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise und dem darin fußenden Fremdverhaltensgrundsatz entsprechen. Eine Durchleuchtung des Falles in dieser Hinsicht könnte…
Im Rahmen des ministeriellen Auskunftsdienstes kann keine rechtliche Absicherung für komplexe und offenkundig nur der Vermeidung österreichischer Steuern dienende Gestaltungskonstruktionen gewährt werden. Wohl ist es so, dass ein in Österreich ansässiger Gesellschafter einer gewerblich tätigen deutschen KG mit den deutschen Betriebstätteneinkünften von der inländischen Besteuerung…
Wird im September 2009 eine österreichische GmbH gemäß Artikel II UmgrStG rückwirkend zum 31.12.2008 errichtend in eine GmbH & Co KG mit deutschen Gesellschaftern umgewandelt, kommt es gemäß § 9 Abs. 6 UmgrStG zu einer fiktiven Ausschüttung der thesaurierten Gewinne an die deutschen Gesellschafter. Diese…
…Tochtergesellschaft) verwaltet, und wird von der österreichischen Tochtergesellschaft eine Gewinnausschüttung nach Luxemburg vorgenommen, so ist zunächst festzustellen, ob bei dieser Gestaltung die Position der luxemburgischen Gesellschaft lediglich die eines Treuhänders ist, dem die Gewinnausschüttung aus diesem Grund nicht zuzurechnen ist, oder Rechtsmissbrauch vorliegt, weil diese…