…zu machen, dass der Lohnsteuerabzug zu Recht für einen in Deutschland zu besteuernden Lohnteil unterlassen wurde. Für diese Beweisführung kann in erster Linie Vordruck ZS-QU1 genutzt werden, wenn er ordnungsgemäß ausgefüllt und von der deutschen Steuerverwaltung bestätigt worden ist (EAS 3047 betr. eine Steueraufteilung…
…der bisherigen Rechtslage herbeigeführt. Art. 23 Abs. 2 erster Satz DBA-Schweiz idF des Abänderungsprotokolls 2006 erweiterte das Besteuerungsrecht Österreichs bei in Österreich ansässigen Personen lediglich in Bezug auf Einkünfte im Sinne des Artikels 15 Absatz 1. Die in Art. 23 Abs. 2 zweiter Satz…
…begründet, von dem aus er arbeitstäglich in die Schweiz einpendelt und wird er demzufolge von der Schweiz als deutscher Grenzgänger eingestuft, dann liegt ein Besteuerungsfall vor, der auf ersten Blick nicht von der Grenzgängerregelung des Artikels 15 Absatz 4 des DBA-Ö/Schweiz erfaßt ist…
Bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen gilt das als "Dreistufenprinzip" bekanntgewordene Anwendungsschema. Darnach ist in einer ersten Stufe der Bestand der Steuerpflicht nach inländischem Steuerrecht (ohne Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen) zu ermitteln. In einer zweiten Stufe ist sodann festzustellen, inwieweit Abkommensrecht die Geltendmachung dieser Steuerpflicht einschränkt. In…
…arbeitstäglich zwischen dem deutschen Arbeitsplatz und seinem österreichischen Elternhaus die Grenze überschreitet und er sich lediglich aus Anlaß der Aufnahme einer Beziehung zu einer Lebensgefährtin gemeinsam mit ihr in Wien eine kleine Wohnung mietet und wenn in dieser Wiener Wohnung lediglich die Wochenenden verbracht werden…
…Update 2008) und die diesen zugrundeliegenden Regeln des AOA (VPR 2010 Rz 181). Danach hat in einem ersten Schritt eine Analyse der von der Betriebstätte tatsächlich wahrgenommenen Funktionen und in einem zweiten Schritt die Betriebstättengewinnermittlung stattzufinden, wobei die Betriebstättengewinnermittlung auf dem "separate entity approach" beruht…
…norwegischen Reederei gezahlten Lohnbezügen der österreichischen Besteuerung. Die Beurteilung, ob bei einem Arbeitsablauf mit jeweils 5 Wochen Arbeit auf Hoher See und 5 Wochen Heimaturlaub der österreichische Wohnsitz den Mittelpunkt der Lebensinteressen bildet und daher eine österreichische Ansässigkeit iSd DBA-Norwegen begründet, ist eine Sachverhaltsfrage…