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5 Treffer1521 msnur geltende Fassungen
EAS 3099Steuerliche Behandlung des deutschen ATZ-Aufstockungsbetrages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2826-IV/4/200928.10.2009

…erstattet werden. Diese Auslegung wurde in EAS 1815 im Jahr 2001 aufrecht erhalten und auch in Bezug auf Alterteilzeitaufstockungsbeträge (ATZ-Aufstockungsbeträge) angewendet, die nach den damals übermittelten Informationen dem Arbeitgeber von der deutschen Bundesanstalt für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu bestimmten Höchstgrenzen erstattet…

EAS 1019Anfall einer schweizerischen Erbschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 268/1-IV/4/9726.02.1997

…Kapitalerträge unterliegen indessen der österreichischen Einkommensbesteuerung, wobei der österreichische Erbe gemäß Artikel 10 und Artikel 11 berechtigt ist, den 5% übersteigenden Teil der schweizerischen Verrechnungssteuer erstattet zu erhalten; der nicht rückerstattungsfähige Teil der schweizerischen Verrechnungssteuer ist gemäß Artikel 23 Abs. 2 des Abkommens auf die…

EAS 1815Steuerliche Behandlung des deutschen ATZ-Aufstockungsbetrages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/18-IV/4/0106.03.2001

…zur Altersrente auf die Hälfte und stockt der Arbeitgeber den Teilzeitlohn auf mindestens 70% des bisherigen Nettoarbeitsentgelts auf, so erstattet die Bundesanstalt für Arbeit dem Arbeitgeber - unter bestimmten weiteren im Altersteilzeitgesetz genannten Voraussetzungen - die Aufstockungsbeträge bis zu bestimmten Höchstbeträgen. Dies Aufstockungsbeträge sind in § 3 Nr…

EAS 3425E-Sportler als Künstler iSd Art. 17 DBA-USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2020-0.469.23524.07.2020

…17 DBA-USA auszugehen. Demnach kommt dem Auftrittsstaat - somit den USA - ein Besteuerungsrecht am Preisgeld des E-Gamers zu, sofern die bezogenen Bruttoeinnahmen einschließlich ihm erstatteter bzw. für ihn übernommener Kosten 20.000 USD übersteigen, wobei die Doppelbesteuerung im Ansässigkeitsstaat Österreich im Wege der Anrechnungsmethode…

EAS 1518Engagement einer US-Künstlergruppe
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 507/1-IV/4/9901.09.1999

…daß er die Voraussetzungen für die DBA-Steuerfreistellung erfüllt, d.h. daß seine Bruttoeinnahmen (einschließlich der ihm erstatteten oder für ihn übernommenen Kosten !) den Grenzbetrag von US-$ 20.000,- in dem betreffenden Jahr nicht übersteigen. Sollte dies für den Künstler nicht mit Sicherheit feststehen…