…entstehen. Nur dann, wenn die österreichische AG ausschließlich ihre Planungstätigkeit in Österreich erbringt und tatsächlich alle mit der Planung und Überwachung zusammenhängenden Funktionen an selbständige Subunternehmer weitergibt und daher niemals - auch nicht mit Unterbrechungen - durch eigene Mitarbeiter an der Baustelle präsent sein sollte, würde keine…
Erlangt ein österreichischer Internetkunde von einer liechtensteinischen Kapitalgesellschaft das Recht, Planungs- und Zeiterfassungssoftware von dem liechtensteinischen Server der Gesellschaft für seinen eigenen Gebrauch downzuloaden, dann fällt das dafür zu leistende Entgelt nicht unter den Begriff der Lizenzgebühren im Sinn von Artikel 12 DBA-Liechtenstein. Diese…
…entschieden werden. Sollte es tatsächlich so sein, dass während der häufigen Anwesenheiten an der Baustelle dem liechtensteinischen Baumeister kein eigener Arbeitsplatz zur Verfügung steht und dass sich seine Arbeit im Wesentlichen in Besprechungen in verschiedenen Baucontainern unter bloßer fallweiser Mitbenutzung von Planungstischen udgl. erschöpft, dann…