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EAS 240Keine Zinsenendbesteuerung für Diplomaten und Administrativpersonal der Botschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 376/9/1-IV/4/9304.03.1993

…der auf das zitierte VwGH-Erkenntnis gestützten Auslegung für den diplomatisch bzw. berufskonsularisch privilegierten Personenkreis die Verpflichtung zur Entrichtung der KESt. Der solcherart begünstigte Personenkreis umfasst nicht nur im Diplomatenrang stehende Beamte der in Österreich errichteten Botschaften, Berufskonsulate und ständigen Vertretungen bei internationalen Organisationen (Art…

EAS 3364Frage der Ansässigkeit eines Angehörigen der spanischen OSZE-Vertretung in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0220-VI/8/201507.08.2015

…III Nr. 99/1998, genießen Mitglieder von Ständigen Vertretungen, die bei den Vereinten Nationen beglaubigt sind, die gleichen Privilegien und Immunitäten, wie sie die Regierung den Mitgliedern vergleichbaren Ranges der in der Republik Österreich beglaubigten diplomatischen Vertretungsbehörden einräumt. Gemäß Art. 34 des Wiener Übereinkommens vom…

EAS 214Diplomatenfreistellung von der Zinsenendbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3325/1/1-IV/4/9204.12.1992

  Mit diplomatischen, berufskonsularischen oder vergleichbaren Vorrechten ausgestattete Personen werden in Österreich nur nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht einer Besteuerung unterzogen (VwGH v. 29.1.65, 0202/63 und Einkommensteuerrichtlinien 1984 Abschn. 10 Abs. 6). Durch den vollständigen Wegfall der beschränkten Steuerpflicht für Zinsen…

EAS 222KESt-Entlastung für völkerrechtlich privilegierte Personen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 1968/1/1-IV/4/9211.02.1993

  Mit diplomatischen, berufskonsularischen oder vergleichbaren Vorrechten ausgestattete Personen werden in Österreich nur nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht einer Besteuerung unterzogen (VwGH v. 29.1.65, 0202/63 und Einkommensteuerrichtlinien 1984 Abschn. 10 Abs. 6). Durch den vollständigen Wegfall der beschränkten Steuerpflicht für Zinsen…

EAS 1473Umsatzsteuervergütung für Diplomaten-PKWs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftQu 2/1-IV/4/9921.06.1999

Im diplomatischen Rang stehende Mitglieder ständiger Vertretungen bei den in Österreich errichteten internationalen Organisationen sind gemäß § 2 des Umsatzsteuervergütungsgesetzes, BGBl. Nr. 257/1976 idF 798/1996, berechtigt, eine Vergütung der von ihnen bezahlten Umsatzsteuer für den Ankauf von Kraftfahrzeugen in Anspruch zu nehmen, wenn diese…

EAS 961Besteuerung sonstiger Bezüge bei Botschaftspersonal
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/48-IV/4/9611.11.1996

  Soweit Bedienste der in Österreich errichteten diplomatischen Missionen steuerpflichtig sind, erfolgt ihre Besteuerung nicht im Lohnsteuerabzugsweg, sondern im Wege der Veranlagung. Hiebei gelten in Bezug auf die Behandlung der sonstigen Bezüge die gleichen steuerlichen Begünstigungen wie im Lohnsteuerabzugsverfahren (§ 67 Abs. 11 EStG). Ein fiktives…

EAS 180Ständige Vertreter deutscher Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/34-IV/4/9224.10.1992

Besteht die Aufgabe eines in Österreich ansässigen Dienstnehmers einer deutschen Kapitalgesellschaft darin, für die deutsche Gesellschaft Geschäftsabschlüsse zu tätigen, so unterhält die deutsche Gesellschaft damit einen inländischen "ständigen Vertreter" im Sinn von § 98 Z 3 EStG und gleichzeitig eine "Betriebstätte" (personenbezogene Betriebstätte) im Sinn von…

EAS 373Deutsche Vertreterbetriebstätte eines österreichischen Handelsunternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 2594/2/1-IV/4/9410.01.1994

Wird von einem österreichischen Handelsunternehmen ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland als Vertreter zur Betreuung des deutschen Marktes angestellt und ist dieser Vertreter für eine umfassende Kundenbetreuung, die auch den Abschluss von Verträgen beinhaltet, zuständig, so spricht vieles dafür, dass dieses Handelsunternehmen hiedurch eine…

EAS 2347Reisende Vertreter mit Abschlussvollmacht
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 1203/1-IV/4/0302.09.2003

Beschäftigt ein österreichisches Unternehmen einen in Deutschland ansässigen reisenden Vertreter, der eine nicht auf bestimmte Staaten begrenzte Vollmacht für Vertragsabschlüsse besitzt, dann kann seine Tätigkeit nur dann eine "Vertreterbetriebstätte" des österreichischen Unternehmens in anderen DBA-Partnerstaaten auslösen, wenn diese Vollmacht dort "gewöhnlich" ausgeübt wird (siehe…

EAS 1884Inländische Außendienstmitarbeiter eines deutschen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 149/2-IV/4/0124.07.2001

Ein deutsches Unternehmen, das seine Produkte in Österreich unter Mitwirkung eines in Österreich ansässigen Außendienstmitarbeiters vertreibt, könnte mit den aus dem Österreich-Vertrieb erzielten Gewinnen der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen. Dieser Eintritt in die beschränkte Steuerpflicht würde dann erfolgen, wenn das deutsche Unternehmen die…

EAS 1330Ausländische Repräsentanzbüros eines österreichischen Produktionsunternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/23-IV/4/9830.09.1998

Unterhält ein österreichisches Produktionsunternehmen der Flugzeugbranche in mehreren Staaten Repräsentanzbüros, bei denen fraglich ist, ob deren Tätigkeit noch als bloße unterstützende Hilfstätigkeit im Sinn von Artikel 5 Abs. 4 lit. e des OECD-MA und der darauf basierenden österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen zu werten ist, wird eine…

EAS 1261Bankenrepräsentation als Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 16/7-IV/4/9804.05.1998

…und bloße unternehmerische Hilfsstützpunkte nicht aus dem DBA-Betriebstättenbegriff ausnimmt. Die Aussage von Ziffer 10 des Schlussprotokolls zu Artikel 4 des DBA-Deutschland, derzufolge "ständige Vertretungen" nur dann als Betriebstätten behandelt werden, "wenn ein Vertreter oder Angestellter eine allgemeine Vollmacht zu Vertragsverhandlungen und Vertragschlüssen ....besitzt ...."…

EAS 1036Inländisches Ostkontaktbüro eines deutschen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 248/1-IV/4/9724.03.1997

…DBA-Deutschland steht einer solchen Beurteilung aber die in Z 9 des Schlussprotokolls wesentlich enger gefasste Liste der "Hilfsstützpunkte" entgegen. Es trifft wohl zu, dass Z 10 des Schlussprotokolls "ständige Vertretungen" nicht als Betriebstätte behandelt wissen will, wenn ein Angestellter des Unternehmens keine Vertragsabschlussvollmacht besitzt…

EAS 291Österreichische Dienstnehmer bei Wiener Botschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2223/1/3-IV/4/9306.08.1993

…Auffassung, dass in Österreich errichtete ausländische diplomatische und berufskonsularische Vertretungsbehörden bei Erfüllung der zu ihrem Aufgabenbereich zählenden Tätigkeiten in Ausübung öffentlicher Funktionen im Sinn der jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen tätig sind; da diese Tätigkeit durch die Gesamtheit der zum Personalstand der Vertretungsbehörde zählenden Mitarbeiter erbracht wird…

EAS 185Sur-place Personal inländischer Botschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3070/1/1-IV/4/9227.10.1992

…Österreich ansässige Dienstnehmer von in Österreich bestehenden ausländischen diplomatischen Vertretungsbehörden unterliegen mit ihren Bezügen der österreichischen Besteuerung, sofern nicht ein Doppelbesteuerungsabkommen anderes anordnet. Mit Mexiko besteht kein solches Abkommen. Die Steuer kann im Hinblick auf den diplomatischen Status des Arbeitgebers nicht im Lohnsteuerabzugsweg erhoben werden…

EAS 416Österreichischer Handelsdelegierter in den Niederlanden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2488/1/1-IV/4/9421.03.1994

Die im Ausland tätigen österreichischen Handelsdelegierten der Bundeswirtschaftskammer sind Dienstnehmer einer österreichischen Körperschaft des öffentlichen Rechts; ihre Bezüge unterliegen daher nach allen DBAs, deren "Kassenstaatsregel" (das ist die dem Artikel 19 des OECD-Musters nachgebildete Bestimmung) neben den Gebietskörperschaften auch die anderen Körperschaften des öffentlichen…

EAS 1866Inländische Bestellvertreter eines deutschen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 49/1-IV/4/0115.06.2001

Ein deutsches Unternehmen, das seine Produkte in Österreich und in Südtirol unter Mitwirkung eines in Österreich ansässigen Außendienstmitarbeiters vertreibt, könnte mit den aus dem Österreich-Vertrieb erzielten Gewinnen der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen. Dieser Eintritt in die beschränkte Steuerpflicht würde dann erfolgen, wenn das…

EAS 506Moskauer Repräsentanz einer österreichischen Handelsvertreter-GesmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/75/1-IV/4/9422.09.1994

Eröffnet eine österreichische Konzerngesellschaft, die als Handelsvertreter für die übrigen Konzerngesellschaften tätig ist, in Moskau ein Repräsentanzbüro, so hängt die Beurteilung, ob dieses Büro als "Repräsentanz" (= Betriebstätte) im Sinn von Artikel 4 des DBA-UdSSR anzusehen ist, von den durch dieses Büro ausgeübten Tätigkeiten…

EAS 532Inländische Repräsentanzen von EWR-Versicherungsunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/56/1-IV/4/9428.11.1994

Gemäß § 18 Abs. 1 EStG sind Versicherungsprämien, die an im Ausland ansässige Versicherungsgesellschaften gezahlt werden, nur dann als Sonderausgabe abzugsfähig, wenn diesen Versicherungsgesellschaften die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Inland erteilt worden ist. Wesentlich sind sonach zwei Tatbestandselemente: einerseits, dass das ausländische Versicherungsunternehmen in Österreich einen…