…Betriebstätten setzen eine feste örtliche Geschäftseinrichtung voraus, die dem österreichischen Unternehmen dauerhaft (im allgemeinen mindestens 6 Monate) zur Verfügung steht. Besteht die Tätigkeit des EDV-Spezialisten darin, EDV-Software für Großrechenanlagen der deutschen Kunden vor Ort zu installieren, laufend zu warten und das Personal in…
…Staatsgebiet würde nur dann ein deutsches Besteuerungsrecht auf Grund des Vorliegens einer deutschen Betriebstätte begründen, wenn diese Räumlichkeiten dem Filmcutter dauerhaft zur Verfügung gestellt würden. Die erforderliche Dauerhaftigkeit ist erst ab einer Nutzungsmöglichkeit von 6 Monaten gegeben (österreichisch-deutsche Verständigung vom 7. Juni 1991). 22…
…der Beratungshonorare das Besteuerungsrecht von Deutschland nach Österreich ziehen. Und dies selbst dann, wenn die einzelne Nutzung unter 6 Monaten liegt, jedoch eine wiederkehrende dauerhafte Nutzungsmöglichkeit gegeben ist (Abs. 6 fünfter Satz OECD-Kommentar zu Artikel 5 OECD-MA). Bundesministerium für Finanzen, 21. November 2014
…nach Art 14 DBA-Schweiz eine inländische feste Einrichtung begründet. Die Einräumung einer Nutzungsmöglichkeit an Räumlichkeiten für die Dauer von 14 Tagen erfüllt im allgemeinen nicht die für die Annahme einer Betriebstätte (feste Einrichtung) nötige Dauerhaftigkeit. Die von dem Rechtsanwalt aus der Seminartätigkeit erzielten Einkünfte…