…sonstige Einkunft" erhalten. In diesem Fall bedarf es daher der Auslegung des in Artikel 13 des Abkommens verwendeten Begriffes "Veräußerung". Denn das Besteuerungsrecht an Gewinnen aus der Veräußerung von unbeweglichem oder beweglichem Betriebsvermögen wird nicht dem Ansässigkeitsstaat, sondern dem Lagestaat des Vermögens zugewiesen; wird die…
…auf die von der österreichischen Betriebstätte bei der Veräußerung von Aktien erzielten Gewinne anwendbar; doch teilt Artikel 13 Abs. 3 DBA-D bei Veräußerung von beweglichem Betriebsvermögen das Besteuerungsrecht dem Betriebstättenstaat zu und unterbindet damit eine Besteuerung in Deutschland. Bundesministerium für Finanzen, 16. Mai 2006
…Betriebstättenmitarbeitern gegründet worden ist, dann bildet dieses inländische Betriebsvermögen der deutschen GmbH (die verpachtete Produktionsbetriebstätte) für die deutsche GmbH keine inländische Betriebstätte mehr. Anlässlich der Verpachtung einer inländischen Fabriksanlage durch eine deutsche Kapitalgesellschaft hat der VwGH in seinem Erkenntnis vom 19.06.1968, 1561/67…
…die Erfüllung dieser Pensionsleistungen vorgesorgt hat (durch Rückstellungsbildung, durch Abschluss von Versicherungsverträgen, durch Bildung eines - zu seinem Betriebsvermögen zählenden - Fonds uÄ). Die Pension unterliegt in Österreich der österreichischen Einkommensbesteuerung zum Normaltarif. Stammt die US-Pensionsleistung von einer US-Pensionskasse, die einer österreichischen Pensionskasse vergleichbar ist…
…eine "Beteiligung", sondern das zugrundeliegende bewegliche und unbewegliche australische Betriebsvermögen veräußert. Nach Artikel 13 DBA-Deutschland hat Deutschland lediglich das Recht, die Gewinne aus der Veräußerung von in Deutschland gelegenem unbeweglichem Vermögen und das deutschen Betriebstätten zuzurechnende bewegliche Betriebstättenvermögen zu besteuern. Das Abkommen mit Deutschland…
…Wirtschaftsgutes an den Leasinggeber führen, dann ist für die Frage, ob das Besteuerungsrecht an den Leasingraten Österreich oder Deutschland zusteht, entscheidend, ob das Hochregallager als bewegliches oder unbewegliches Wirtschaftsgut zu werten ist. Im ersten Fall wäre Art. 12 Abs. 2 DBA-Deutschland-1954 bzw. Art…
…ihr abgeschlossenen Untermietverträge in Hauptmietverträge mit der C-Kft übergeführt werden. Wohl handelt es sich bei der hierbei stattfindenden Übertragung der der S-GmbH & Co KG aus den Untermietverträgen erwachsenen Rechte um bewegliche immaterielle Wirtschaftsgüter. Dennoch fällt die Veräußerung dieser Rechte unter die für unbewegliches…
…Wirtschaftsgutes als beweglich oder unbeweglich weder nach bürgerlichem Recht noch nach Bewertungsrecht, sondern nach der Verkehrsauffassung zu treffen, worunter die Auffassung einer Mehrheit urteilsfähiger (vernünftig denkender), persönlich unbeteiligter und verständiger Menschen zu verstehen ist. Wirtschaftsgüter, denen kein typischer Gebäudecharakter beizumessen ist, gelten dann als beweglich…