…3392). Eine gewisse Verfügungsmacht des Unternehmers über die Anlage oder Einrichtung ist notwendig (vgl. Ritz, BAO6, § 29 Rz 7 mit Verweis auf BFH, BStBl 1987 II 162). Diese Verfügungsmacht wird dem Arbeitgeber faktisch im Wege der betrieblichen Nutzung des Homeoffice durch seinen Arbeitnehmer verschafft. Damit…
…kann sowohl die berufliche Nutzung der Wohnung (EAS 180) als auch ein mit dem wirtschaftlichen Produktverkauf verbundener standardisierter Bestellvorgang (siehe hiezu insbesondere die mit der deutschen Steuerverwaltung abgesprochene Betrachtungsweise in EAS 877) zum Vorliegen einer inländischen Betriebstätte führen. Allerdings wird hier eine zwischen der österreichischen…
…berufliche Nutzung der Dienstnehmerwohnung für Zwecke des Arbeitgebers für diesen eine Inlandsbetriebstätte begründet: siehe in diesem Zusammenhang EAS 180 und EAS 1119 im Fall der inländischen Marktbetreuung durch Außendienstmitarbeiter, EAS 1521 im Fall eines Servicetechnikers nach Liquidierung des inländischen Vertriebsbüros, EAS 1590 im Fall eines…
…er auf Werkvertragsbasis für eine große deutsche Kapitalgesellschaft im Wesentlichen ausschließlich bei verschiedenen Kunden in Deutschland tätig ist. Deutschland erlangt daher Besteuerungsrechte an den Gewinnen dieses österreichischen Unternehmens nur dann, wenn die Unternehmenstätigkeit unter Nutzung deutscher Betriebstätten ausgeübt wird. Betriebstätten setzen eine feste örtliche Geschäftseinrichtung…
…die eine "Lohnsteuerbetriebstätte" im Sinn von § 81 EStG begründen; § 81 EStG wird in diesem Zusammenhang nicht durch die Betriebstättendefinition des DBA-Liechtenstein außer Wirksamkeit gesetzt). Es ist im allgemeinen gleichgültig, ob die Arbeitnehmer auf inländischen oder ausländischen Baustellen tätig werden. Eine Ausnahme gilt für berufliche…
…hier vorliegenden Tätigkeiten nicht zur Begründung einer Betriebsstätte des deutschen Unternehmens in Österreich führen würden (vgl. dazu auch EAS 3391). Macht der Arbeitnehmer beispielsweise keine Aufwendungen oder Ausgaben im Zusammenhang mit der Nutzung des österreichischen Wohnsitzes geltend, so spricht dies gegen die Begründung einer Betriebsstätte…