…1000 Euro erhält, wobei dieser Betrag mit 200 Euro an die vier Orchestermitglieder weitergegeben und mit den verbleibenden 200 Euro für die Deckung der übrigen Kosten des Österreich-Engagements verwendet wird und wenn sonach von der GmbH kein Gewinn in Österreich erzielt wird, dann kann…
…eine Bruttodividende in Höhe von 100, so beträgt die darauf entfallende österreichische Steuer 27,5. Österreich rechnet gemäß Art. 22 Abs. 2 lit. a die US-Quellensteuer im Sinne des Art. 10 Abs. 2 lit. b im Ausmaß von 15 auf die österreichische Steuer an…
…Fall einer nachfolgenden Gewinnausschüttung der Ö-GmbH an A anrechenbar ist. Es ist aber zu beachten, dass Deutschland bei dem fiktiven Durchgriff auf A nur berechtigt ist, 15% des Bruttobetrages der Gewinnausschüttung einer Quellenbesteuerung zu unterziehen. Dieser Betrag erhöht sich nicht um den deutschen Solidaritätszuschlag…
…a DBA-Russland). Auch wenn das Stammkapital der österreichischen Tochter-GmbH voll eingezahlt ist, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt. Wie aber bereits in EAS 1676 ausgeführt worden ist, wird für die Auslegung des Begriffs "Beteiligung am Kapital" auf Z 15 des OECD-Kommentars zu Art…
…der Eintritt einer Doppelbesteuerung beseitigt und nicht ein darüberhinausgehender Vorteil verschafft werden soll, ist der anzurechnende Betrag der tschechischen Steuer der Höhe nach begrenzt: Er darf gemäß Art. 23 Abs. 2 lit. b letzter Satz "den Teil der vor der Anrechnung ermittelten Steuer nicht übersteigen…
…nach der anderen nicht der Fall ist, dann wäre es rechtswidrig, dem Abkommen den umgehungsfördernden Sinn beizumessen, da eine solche Auslegung gegen Ziel und Zweck des Abkommens verstieße. Vergibt eine österreichische Kapitalgesellschaft einen kurzläufigen Kredit in Höhe von S 100 Mio. an eine brasilianische Bank…
…dass die im Vordruck angegebene Summe der Lohneinkünfte jene ist, die der Arbeitgeber bereits unter Berücksichtigung der Rückerstattungsansprüche geleistet hat. Der vom Arbeitgeber schließlich vereinnahmte Rückerstattungsbetrag erhöht daher nicht mehr den bereits unter seiner Berücksichtigung geleisteten Betrag der Lohneinkünfte der Arbeitnehmer. Bundesministerium für Finanzen, 23…
…an den stillen Reserven, die in der Beteiligung an der (untergehenden) X-GmbH in Höhe von 900 enthalten sind, Österreich zugeteilt ist. Doch kann - im Sinn von § 7 Abs. 2 UmgrStG - durch den Umwandlungsvorgang kein österreichisches "Besteuerungsrecht eingeschränkt" werden, wenn Österreich auf dieses Besteuerungsrecht bereits…
…die an dieses Unternehmen fließenden Zahlungen anerkannt (Auslegung gemäß BFH-Urteil v. 20. Juni 1984, BStBl. II 1984, 828, betr. eine österreichische Konzertdirektion mit Veranstaltungen in Deutschland). Ab 1.7.2005 wurde ein solches einkünftedurchreichendes ausländisches Unternehmen dem Rückerstattungsverfahren unterworfen, wenn es nicht bereit war…
…über S 50 Mio. an die österreichische Vertriebstochter kommt, dann anerkennt eine im Jahr 2001 laufende österreichische Betriebsprüfung diesen Aufwand wegen Periodenfremdheit zu Recht nicht als Betriebsausgabe des Jahres 1997. Ob auf österreichischer Seite eine korrespondierende Gegenberichtigung in den bereits rechtskräftig veranlagten Jahren ab 1990…
…dann ist die schweizerische Steuerverwaltung gemäß Artikel 9 DBA-Schweiz berechtigt, eine Gewinnerhöhung im Ausmaß der fremdunüblich nicht verrechneten Zinsen anzusetzen; die Abkommensbestimmung verpflichtet in einem solchen Fall Österreich den Gewinn korrespondierend gegenzuberichtigen. Wenn allerdings die eidgenössische Steuerverwaltung keine Gewinnberichtigung wegen Verstosses gegen den Fremdverhaltensgrundsatz…