…Wegzuges im Wegzugsjahr keine Wegzugsbesteuerung nach § 31 EStG ausgelöst werden könne, weil der Verlust des Besteuerungsrechtes erst aufschiebend bedingt nach Ablauf von 5 Jahren eintritt, dann würde man das Zusammenwirken von Abkommensrecht und innerstaatlichem Recht in einem Sinn verstehen, der mit dem Ziel und Zweck…
…Die mit diesem Steuertatbestand verknüpfte Steuerpflicht ist nicht eine der italienischen Erben, sondern eine, die im Ergebnis aufschiebend bedingt für den aus Österreich weggezogenen Steuerpflichtigen entstanden ist. Der Steuerpflichtige ist daher der Verstorbene, wobei diese Steuerpflicht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die italienischen Erben übergegangen…
…Wegzuges im Jahr 1 keine Wegzugsbesteuerung nach § 31 EStG ausgelöst werden könne, weil der Verlust des Besteuerungsrechtes erst aufschiebend bedingt im Jahr 6 eintritt, dann würde man das Zusammenwirken von Abkommensrecht und innerstaatlichem Recht in einem Sinn verstehen, der mit dem Ziel und Zweck der…