…genutzt werden. Lässt der Handelsvertreter bei einem inländischen Steuerberater einen Telefon- und Telefaxanschluss mit Anrufbeantworter auf seinen Namen einrichten und wird ihm kein gesonderter Raum für seine österreichische Tätigkeit überlassen, so wird daher üblicherweise keine inländische Betriebstätte gegeben sein (außergewöhnliche Gegebenheiten, wie zB der Umstand…
…nun die deutsche Betriebsprüfung im Jahr 2001 zu dem Ergebnis, dass - wegen außergewöhnlich hoher GmbH-Gewinne im Jahr 1996 - Ende 1995 doch bereits ein Wertzuwachs in der eingebrachten Beteiligung stattgefunden hat und verweigert die deutsche Finanzverwaltung die Gewinneutralität der Einbringung, weil keine Kapitalerhöhung stattgefunden hat…
…selbst in derartigen Fällen werden Zwangseinbringungsmaßnahmen auf österreichischer Seite nur dann gesetzt werden, wenn auch auf österreichischer Seite das Vorliegen eines Missbrauches oder einer sonstigen illegalen Inanspruchnahme des Abkommens festgestellt wird. Von solchen außergewöhnlichen Sonderfällen abgesehen, ist es nach dem neuen Abkommen aber keineswegs so…
…beschränkt Steuerpflichtige bestehe. Für den Normfall trifft dies wegen der Endgültigkeit der österreichischen Verlustvortragssperre nicht zu. Eine Doppelverwertung könnte nur in außergewöhnlichen Ausnahmefällen eintreten, dann nämlich, wenn die Auslandseinkünfte nach österreichischem Recht niedriger als nach deutschem Recht sind : denn diesfalls könnte es sein, dass der…