…neuen Doppelbesteuerungsabkommens beibehalten werden; allerdings wird in Artikel 12 Abs. 2 des neuen Abkommens der Quellensteuerabzug über den Bereich der "kinematographischen Filme" hinaus auf "Bänder und andere Mittel der Wiedergabe für Rundfunk und Fernsehen" ausgeweitet. 28. Februar 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…beibehalten (EAS 1027). Allerdings wird in Artikel 12 Abs. 2 des neuen Abkommens der Quellensteuerabzug über den Bereich der "kinematographischen Filme" hinaus auf "Bänder und andere Mittel der Wiedergabe für Rundfunk und Fernsehen" ausgeweitet; wie sich auch aus den Technical Explanations des US-Treasury Department…
…die seinerzeit in Position 8524 der KN einzureihen waren. Diese Auffassung wird auch im Geltungsbereich des am 31. Mai 1996 in Wien unterzeichneten neuen Doppelbesteuerungsabkommens beibehalten (EAS 1027, EAS 1913). Auch Filme, die auf anderem Trägermaterial wie DVD oder Blu-ray Disc (BD) übermittelt werden…
…Rechts; ihre Bezüge unterliegen daher nach allen DBAs, deren "Kassenstaatsregel" (das ist die dem Artikel 19 des OECD-Musters nachgebildete Bestimmung) neben den Gebietskörperschaften auch die anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließt, der österreichischen Besteuerung und sind im betreffenden ausländischen Staat von der Besteuerung freizustellen…
…vergleichbaren Beteiligungen an einer Gesellschaft bezieht, deren Vermögen zur Gänze oder hauptsächlich aus unbeweglichem Vermögen besteht, das im anderen Vertragsstaat liegt, dürfen im anderen Staat besteuert werden." Mit der Frage, ob "hauptsächlich" mit "überwiegend" (mehr als 50%) gleichzusetzen ist, hat sich bereits EAS 3137 befasst…
…von einer anderen Person in dem Staat unterzeichnet wird, in dem sich das Unternehmen befindet." "Person" kann in diesem Zusammenhang auch eine juristische Person (die deutsche Agentur-GesmbH) sein. Allerdings wird in dieser Hinsicht in Österreich keine von der bisherigen deutschen Beurteilung abweichende Position einzunehmen…
…Bezug auf einen österreichischen Einkünftezahler ein Steuerrückzahlungsantrag positiv erledigt, dann können innerhalb der nächsten drei Jahre weitere Einkünftezahlungen durch diesen Vergütungsschuldner gemäß § 3 Abs. 2 DBA-EVO DBA-konform an der Quelle entlastet werden. Eine Nutzung dieser Entlastungsberechtigung für Zahlungsströme anderer Vergütungsschuldner ist nicht vorgesehen…