Nehmen deutsche und französische Staatsbürger Beschäftigungen bei schweizerischen Firmen an und mieten sie hiezu Wohnungen im grenznahen Raum Vorarlbergs, um von dort aus als Pendler ihrer Arbeit in der Schweiz nachzugehen, so wird sehr eingehend zu untersuchen sein, ob sich hiedurch nicht der Mittelpunkt ihrer…
…dass sie in Österreich einen österreichischen Staatsbürger als vertretungs- und abschlussberechtigten Repräsentanten anstellt, wobei dieser Dienstnehmer von einem der Gesellschaft in seiner Wohnung zur Verfügung gestellten Arbeitsraum aus tätig wird, so stellt dieser Arbeitsraum eine inländische Betriebstätte der deutschen Gesellschaft dar. Da in dieser inländischen…
…der Konsulentenvertrag nur für die Dauer eines Jahres abgeschlossen, dann wird anzunehmen sein, dass Polen an den gegenständlichen Einkünften kein Besteuerungsrecht erlangt und daher Steuerpflicht in Österreich besteht; es ist auch eher unwahrscheinlich, dass Polen die angemietete Wohnung des Konsulenten als DBA-Betriebstätte werten könnte…
…VwGH 22.03.1991, 90/13/0073) wird von Bedeutung sein, ob sich weiterhin der Schwerpunkt des persönlichen Lebens am deutschen Familienwohnsitz abspielt und die österreichische Wohnung nur als eine Art beruflich unabdingbare "Notunterkunft" zu werten ist, die gewählt werden musste, um die Anstellung bei…
…auf britischem Staatsgebiet verbringt und sich beruflich 40% in Drittstaaten aufhält, und bleibt die Ansässigkeit in Österreich erhalten (vor allem, weil die Ehefrau weiterhin in der österreichischen Wohnung lebt), unterliegen die Arbeitslöhne weiterhin der österreichischen Besteuerung, wobei eine britische Steuer (die auf 60% der Gehaltsbezüge…