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EAS 2305Zeitliche Zuordnung ausländischer Kapitalerträge im Zuzugsjahr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/12-IV/4/0330.06.2003

Verlegt ein Steuerausländer seinen Wohnsitz nach Österreich und tritt er damit in die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich ein, dann unterliegen alle ab Zuzug zufließenden Auslandseinkünfte der österreichischen Besteuerung. Der Zuflusszeitpunkt richtet sich nach § 19 EStG 1988. Zinsen, die zum Fälligkeitszeitpunkt gutgeschrieben werden, fließen damit in…

EAS 2695Verzinsung des Geldtransfers zur Erlangung einer neuseeländischen Aufenthaltsbewilligung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0051-IV/4/200606.02.2006

…späteren Zeitpunkt - dann allerdings verzinst - wieder rückgezahlt wird, dann ist zunächst klärungsbedürftig, wann der Zuflusszeitpunkt dieser Zinsen eintritt. Denn sollte der Steuerpflichtige über den an den neuseeländischen Staat abgelieferten Geldbetrag die Verfügungsmöglichkeit verloren haben, dann würde auch die für den Zufluss maßgebende Verfügungsmöglichkeit über die…

EAS 2969US - Individual Retirement Account
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1443-IV/4/200826.05.2008

…Beitragsleistung zu versteuern. Diese Steuerpflicht war aber nicht geltend zu machen, weil im damaligen Zuflusszeitpunkt noch keine unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich bestand und diese Form des Arbeitslohnes daher nach innerstaatlichem Recht keiner steuerlichen Erfassung zugänglich war; eine gleichgerichtete Besteuerungssperre ergibt sich aus dem DBA-USA…

EAS 2696Steuerabzugspflicht für vorausbezahlte Gagen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0052-IV/4/200606.02.2006

Werden von einem österreichischen Konzertveranstalter 40% bis 60% der Gagen einer ausländischen Band im Vorhinein an die Künstleragentur der Band überwiesen, so sind diese Beträge damit den Bandmitgliedern zugeflossen. Denn einerseits bewirkt die Vereinnahmung eines Geldbetrages durch einen Bevollmächtigten einen Einnahmenzufluss an den Vollmachtgeber (EStR…

EAS 2198Zeitverschobener Wirksamkeitsbeginn des neuen DBA-Indien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2302/299-IV/4/0207.01.2003

Gemäß Artikel 28 Abs. 2 lit. a DBA-Indien-1999 findet dieses neue Abkommen in Österreich auf Steuern Anwendung, die für Steuerjahre (= Veranlagungsjahre = Kalenderjahre) erhoben werden, die dem Kalenderjahr des Ratifikationsurkundenaustausches folgen. Da der Ratifikationsurkundenaustausch im Jahr 2001 stattgefunden hat, sind die Bestimmungen…

EAS 3123Zur Frage der Steuerpflicht von Austrittsleistungen aus der 2. Säule des schweizerischen Altersvorsorgesystems
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0319-IV/4/201017.02.2010

Verlegt ein Schweizer, der bisher bei einem schweizerischen Arbeitgeber unselbständig beschäftigt war, mit seiner Familie unter definitiver Aufgabe des schweizerischen Wohnsitzes den Wohnsitz nach Österreich, so tritt er damit in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht ein und wird in Österreich im Sinn des DBA-Ö/Schweiz…

EAS 107Zufluss deutscher GesmbH-Veräußerungserlöse nach Hauptwohnsitzverlegung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/13-IV/4/9226.03.1992

Veräußert ein in Deutschland ansässiger österreichischer Staatsbürger seinen im Privatvermögen gehaltenen 33,33%igen Anteil an einer deutschen GesmbH, so ist der dabei erzielte Veräußerungsgewinn gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung freizustellen, und zwar auch dann, wenn in Österreich zum Veräußerungstag…

EAS 1291Gewinnanteil einer US-Gesellschaft aus einer stillen Beteiligung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/19-IV/4/9806.07.1998

…1998 besteuert werden, richtet sich nach amerikanischem Steuerrecht, zu dem seitens des BM für Finanzen keine Auskünfte erteilt werden können. Ob der steuerliche Zuflusszeitpunkt vor oder nach dem 1. April 1998 liegt, ist aus der Sicht der steuervertraglichen Beziehungen mit den USA unerheblich. Denn weder…

EAS 2723Vorübergehende Wohnsitzverlegung in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0226-IV/4/200627.04.2006

…unterhaltenen Betriebstätte (vermutlich seine ehemalige Wohnung) zu werten sein, sodass nach Artikel 7 DBA-Schweiz das Besteuerungsrecht daran Österreich zusteht und die Schweiz zur Steuerfreistellung verpflichtet ist, und zwar auch dann, wenn im Zuflusszeitpunkt keine österreichische Betriebstätte mehr besteht. Bundesministerium für Finanzen, 27. April 2006

EAS 2519Pensionsabfindungen bei Wohnsitzwechsel aus der Schweiz nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0274-IV/4/200430.11.2004

…dem Zuzug nach Österreich zufließen, der österreichischen Besteuerung (mit 25% zu besteuernde Sondereinkunft nach § 37 Abs. 8 EStG); dies allerdings - wie erwähnt - nicht zum Zeitpunkt des Endes des Kontensperre, sondern zum Zuflusszeitpunkt. 30. November 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 643Nach Zuzug zufließende Provisionseinnahmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1109/5/1-IV/4/9529.05.1995

Erhält eine im April 1993 nach Österreich zugezogene Russin für eine vor dem Zuzug in Russland gewerblich ausgeübte Vermittlungstätigkeit Provisionseinnahmen überwiesen, so unterliegen diese gemäß Artikel 5 DBA-UdSSR in Österreich keiner Besteuerung. Die genannte Abkommensbestimmung gestattet nämlich für Zeiträume vor der Ansässigkeitsbegründung in Österreich…

EAS 2480Besteuerung anteiliger Anleihezinsen bei Wohnsitzverlegung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/35-IV/4/0415.07.2004

Gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland dürfen Zinsen, die aus Österreich stammen und an eine in Deutschland ansässige Person gezahlt werden, ausschließlich in Deutschland besteuert werden. Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden…

EAS 807Dividenden- und Zinsenzufluss nach Wohnsitzverlegung nach Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 19/1-IV/4/9629.01.1996

  Dividenden ausländischer Aktien und ausländische Anleihezinsen, die erst nach einer im Juni 1993 erfolgten Wohnsitzverlegung nach Italien (unter Aufgabe des inländischen Wohnsitzes) zufließen, dürfen weder nach Art. 10 und 11 des DBA-Italien noch nach innerstaatlichem Recht (wegen Zuflusses im Zeitraum der beschränkten Steuerpflicht…

EAS 3293Besteuerung anteiliger Anleihezinsen bei Wohnsitzverlegung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0440-IV/4/201224.08.2012

Gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland dürfen Zinsen, die aus Österreich stammen und an eine in Deutschland ansässige Person gezahlt werden, ausschließlich in Deutschland besteuert werden. Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden…

EAS 3097Zeitnahe Ausstellung einer ausländischen Ansässigkeitsbescheinigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2810-IV/4/200928.10.2009

Für eine DBA-konforme Quellensteuerentlastung anlässlich der Auszahlung abzugspflichtiger Einkünfte ist gemäß der DBA-EVO, BGBl. III Nr. 92/2005, die Vorlage des Vordruckes ZS-QU1 oder ZS-QU2 erforderlich, der - von den Bagatellfällen des § 2 Abs. 2 der Verordnung abgesehen - eine Ansässigkeitsbescheinigung des DBA…

EAS 3221Anwendungsbeginn des DBA-Hongkong in Bezug auf Gewinnausschüttungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1014-IV/4/201111.05.2011

Gemäß Artikel 10 Abs. 2 lit. b des ab 2012 wirksam werdenden DBA-Hongkong ist für grenzüberschreitende Dividendenausschüttungen im Mutter-Tochterverhältnis Quellensteuerfreiheit vorgesehen. Im Fall von Passiveinkünften, zu denen neben Zinsenerträgen auch Dividendenerträge zählen, wird bei Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen nicht das Kausalitätsprinzip, sondern das Zuflussprinzip…

EAS 2550Kapitalertrag einer Nullkuponanleihe nach Ansässigkeitswechsel
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0314-IV/4/200405.01.2005

Im Geltungsbereich des Artikels 11 der dem OECD-MA nachgebildeten Abkommensbestimmungen wird nach der geltenden Verwaltungspraxis auf das Zuflussprinzip und nicht auf das Kausalitätsprinzip abgestellt (siehe EAS 2305 und EAS 2480). Diese Verwaltungspraxis hat sich zwar bei der Ertragsbesteuerung von Kapitalanlagen entwickelt, die einen laufenden…

EAS 3107Sanierung eines grenzdurchschnittenen Flusses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3091-IV/4/200925.11.2009

Hat eine österreichische Gesellschaft den Auftrag zur Sanierung eines grenzdurchschnittenen Flusses übernommen, wobei die Sanierungsarbeiten am österreichischen und am deutschen Flussufer vorzunehmen sind, dann wird hierdurch nach Artikel 5 des DBA-Deutschland eine zur Steuerpflicht in Deutschland führende Betriebstätte begründet, wenn die Bauführungsdauer 12 Monate…

EAS 2194Zeitverschobene Anrechnung ausländischer Quellensteuern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 25/1-IV/4/0216.12.2002

Sind auf der Grundlage eines DBA oder von § 48 BAO ausländische Steuern auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen, dann kann diese Anrechnung immer nur auf jene österreichische Steuer erfolgen, die auf die betreffenden ausländischen Einkünfte entfällt. Verbucht ein österreichisches Unternehmen eine im Jahr 2000 erbrachte Leistung…

EAS 761Dividenden- und Zinsenzufluss nach Wohnsitzverlegung nach Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2440/3/1-IV/4/9521.11.1995

  Dividenden ausländischer Aktien und ausländische Anleihezinsen, die erst nach einer Mitte 1993 erfolgten Wohnsitzverlegung nach Italien (unter Aufgabe des inländischen Wohnsitzes) zufließen, dürfen weder nach Art. 10 und 11 des DBA-Italien noch nach innerstaatlichem Recht (wegen Zuflusses im Zeitraum der beschränkten Steuerpflicht) in…