…im Zeitpunkt des Beziehens der Gewinnausschüttung den Status der Muttergesellschaft aufweisen; dies ist aber im Fall eines Gewinnausschüttungsvorbehaltes bei der die Dividende beziehenden Kapitalgesellschaft nicht mehr der Fall. Eine vom Wortlaut abweichende Auslegung in Bezug auf Fälle eines Gewinnausschüttungsvorbehaltes kann aber bei Normen des EU…
…US-Muttergesellschaft kein "Wirtschaftsgut" übertragen bzw. kein Zufluss eines geldwerten Vorteils erfolgt, ein Zufluss erst im Zeitpunkt der Ausübung des zugesagten Optionsrechtes eintritt. Im Regelfall wird davon auszugehen sein, dass diese Voraussetzungen vorliegen, wenn das Optionsrecht lediglich vorsieht, dass nur ein erst nach Zuteilung der…
…so können die vereinbarten Preise dennoch angemessen sein (BFH 17.10.2001, I R 103/00). Allerdings muss in diesem Fall eine ausreichende Dokumentation über die einem Fremdvergleich standhaltende Gewinnermittlung der Tochtergesellschaft vorliegen. Diese Voraussetzung erfüllt der Rahmenvertrag aber nicht, wenn daraus nicht erkennbar ist…
…zum Tragen. Der abkommensrechtliche Begriff des "abhängigen Vertreters" findet im innerstaatlichen Begriff des "ständigen Vertreters" iSd § 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 vollinhaltlich Deckung (EStR 2000 Rz 7933). Das vorliegende Geschäftsmodell sieht vor, dass die österreichischen Importeure den Kunden gegenüber als Customer-Care-Center…
…im Entwurf vorliegende und insoweit mit den OECD-Grundregeln übereinstimmende Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien sieht vor, dass bei Erblassern mit Mittelpunkt der Lebensinteressen in Italien Österreich keine Besteuerungsrechte an italienischem Liegenschaftsbesitz wahrnehmen darf. Unter diesen Umständen erübrigt es sich, besondere Überlegungen bezüglich der Bewertung des italienischen…
Hatte eine Erblasserin im Zeitpunkt ihres Todes den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Italien, so besteht grundsätzlich Bereitschaft, italienischen Liegenschaftsbesitz, der an die in Italien lebende Tochter (mit inländischem Zweitwohnsitz) im Erbweg übergeht, soweit dies zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung erforderlich ist, gemäß § 48 BAO…
…ist, bestehen keine Bedenken, wenn die ausländische Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck im Allgemeinen innerhalb eines Zeitraumes von 1 Jahr vor (EStR 2000 Rz 8023) oder 1 Jahr nach dem Zeitpunkt der innerstaatlichen Abfuhrverpflichtung ausgestellt worden ist. Maßgebend für die zeitliche Toleranz ist der Umstand, dass…
…Dennoch stellt ein Verlangen des zuständigen Finanzamtes nach Vorlage eines Besteuerungsnachweises in Griechenland keinen für das inländische Besteuerungsverfahren unerheblichen und daher außerhalb der Mitwirkungspflicht liegenden Beweisauftrag dar. Denn die steuerliche Nichterfassung von Gewinnteilen im DBA-Partnerstaat, deren Steuerfreistellung auf Grund des DBA in Österreich von…
…Mitunternehmeranteil des Schweizer Gesellschafters eingebracht werden soll. Infolge der Nichtanwendbarkeit des DBA-Schweiz findet daher eine Buchwerteinbringung statt. Da tatbestandsmäßig nur die Nichtanwendbarkeit des Abkommens im Zeitpunkt des Einbringungsvorganges maßgebend ist, wird allerdings auch § 44 UmgrStG Beachtung verdienen, wonach die Anwendung der Bestimmungen des Umgründungssteuergesetzes…
…und erheblichem Arbeitsaufwand verbunden sein kann. Angesichts der von der Judikatur bestätigten "erhöhten Mitwirkungspflicht" bei Auslandsbeziehungen kann darin allerdings keine Unbilligkeit gesehen werden. Welche Beweismittel im Einzelfall für die Untermauerung des dem inländischen Besteuerungsverfahren zugrunde gelegten Sachverhaltes benötigt werden, muss im allgemeinen von der zuständigen…
… 19 EStG 1988. Zinsen, die zum Fälligkeitszeitpunkt gutgeschrieben werden, fließen damit in diesem Zeitpunkt zu. Werden erst nach dem Zuzug Zinsen gutgeschrieben, die auf eine Kapitalüberlassung vor dem Zuzug entfallen, dann sind sie dennoch insgesamt der österreichischen Besteuerung zu unterziehen (Hinweis auf EStR 2000 Rz…
…zB auch als legitimierte österreichische Staatsbürger nicht berechtigt, die Anrechnung einer brasilianischen Quellensteuer auf Grund des österreichisch-brasilianischen Doppelbesteuerungsabkommens in Anspruch zu nehmen. Das Vorliegen eines Ansässigkeitsnachweises ist allerdings derzeit keine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens; er kann durchaus über allfälliges Verlangen…
…Zinsen, die aus Österreich stammen und an eine in Deutschland ansässige Person gezahlt werden, ausschließlich in Deutschland besteuert werden. Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden sind (Zuflussprinzip und kein Kausalitätsprinzip). Deutschland…