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5 Treffer1504 msnur geltende Fassungen
EAS 1960Erfindervergütung aus Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 635/1-IV/4/0126.11.2001

Zahlt der ehemalige deutsche Arbeitgeber jährlich eine Erfindungsprämie aus, und zwar nachdem der Zahlungsempfänger seinen Lebensmittelpunkt aus Deutschland nach Österreich verlegt hat, dann ist vorweg festzustellen, ob es sich hierbei um eine Form des nachträglichen Arbeitslohnes für eine seinerzeit im Rahmen des Dienstverhältnisses in Deutschland…

EAS 2030Verletzung der Empfängerbenennungspflicht und Amtshilfeteilerfolg
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/19-IV/4/0224.04.2002

Wurde in einem potentiellen Steueroasenfall vom Finanzamt gemäß § 162 BAO der Auftrag erteilt, den Empfänger von Provisionszahlungen zu benennen und verweigert der Abgabepflichtige, diesem Empfängerbenennungsauftrag nachzukommen, dann verlieren die Provisionszahlungen bereits aus diesem Grund die steuerliche Abzugsfähigkeit. Der Empfängerbenennung wird nicht entsprochen, wenn hinter dem…

EAS 1400Inländische Konzertveranstalter als bloßer Dienstleister eines ausländischen Veranstalters
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 29/1-IV/4/9911.01.1999

…Einkommensteuerabzugspflicht für die nach Belgien fließenden Zahlungen gemäß § 99 EStG 1988 gegeben sein, auf Grund des Artikels 7 des DBA-Belgien hätte der belgische Zahlungsempfänger allerdings Anrecht auf Entlastung von der österreichischen Besteuerung; und zwar auch dann, wenn die belgische Konzertagentur Künstler aus Staaten unter…

EAS 2164Zahlung von Verkaufsprovisionen an monegassischen Patentinhaber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1046/1-IV/4/0226.11.2002

…dann unterliegen diese Zahlungen gemäß § 98 EStG 1988 bei beschränkter Steuerpflicht des Zahlungsempfängers keiner inländischen Besteuerung. Allerdings kann im ministeriellen Auskunftsverfahren keine Aussage darüber getroffen werden, ob die unter dem Titel "Verkaufsprovisionen" fließenden Zahlungen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise tatsächlich keine verdeckten Lizenzgebühren oder verdeckte Gewinnausschüttungen darstellen…

EAS 1641Engagement eines italienischen Ensembles mit 2 englischen Solisten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4522/4-IV/4/0014.04.2000

…zu entlasten. Allerdings wären diesfalls Ansässigkeitsbescheinigungen aus Italien und Großbritannien (auf den Vordrucken ZS-I2 und ZS-GB1; erhältlich bei der Drucksortenverwaltung der Finanzlandesdirektion in Wien) erforderlich, damit der Festivalveranstalter die Abkommensberechtigung der Zahlungsempfänger nachweisen kann (siehe auch Erlass AÖFV. Nr. 31/1986, idF 364…