…jeweils ausländische Mitwirkende an der Veranstaltung ist; denn das abgabenrechtliche Haftungskonzept für den Steuerabzug nach § 99 EStG 1988 basiert auf dem "Schuldnerprinzip" und nicht auf dem "Zahlstellenprinzip"; dass der ausländische Mitwirkende die Zahlung von der inländischen Agentur erhält, löst daher keine Abzugspflicht der bloß als…
…Vergütungen nicht unmittelbar aus der Sowjetunion überwiesen sondern von einer dritten Person in Österreich ausbezahlt werden, vermag keine Steuerabzugpflicht für diese bloße Zahlstelle zu begründen. Stellt die sowjetische Agentur auch Sportler zur Verfügung, die in das österreichische Sportteam eingegliedert werden, so wird zu prüfen sein…
…warum das Einbringlichkeitsrisiko bei einer gewerblichen Beratung ein größeres sein soll als bei freiberuflicher Beratung. Im Übrigen ist für inländische Zahlstellen oft nicht mit der nötigen Sicherheit erkennbar, ob ein ausländischer Berater im Rahmen einer freiberuflichen oder einer gewerblichen Tätigkeit seine Beratungstätigkeit entfaltet. Das VwGH…