…Durchführungsregelung zum neuen DBA-USA als Nachweis für den Bestand der persönlichen Abkommensberechtigung folgende Erklärung des amerikanischen Einkünfteempfängers herangezogen wird: a) Vollständiger Name des Einkünfteempfängers und Adresse, an der die Ansässigkeit gegeben ist (Wohnadresse bei natürlichen Personen, Adresse des Firmenhauptsitzes bei Kapitalgesellschaften). b) Die Erklärung…
…das DBA-Brasilien einer steuerlichen Erfassung der außerhalb Österreichs erzielten Einkünfte entgegen. Dienen die Österreich-Aufenthalte vornehmlich der Akquirierung österreichischer Künstler für die Abhaltung von Konzerttourneen in Südamerika und wird zu diesem Zweck in Österreich ein Gewerbeschein mit gewerblicher Anschrift an der österreichischen Wohnadresse gelöst…
…Abkommensberechtigung des Einkünfteempfängers durch eine schriftliche Erklärung des Einkünfteempfängers führen können, wenn darin folgende Angaben gemacht werden: Vollständiger Name des Einkünfteempfängers und Adresse, an der die Ansässigkeit gegeben ist (Wohnadresse bei natürlichen Personen, Adresse des Firmenhauptsitzes bei Kapitalgesellschaften). Bei natürlichen Personen muss weiters erklärt werden…
…einwandfrei zu dokumentieren. Haftungsfolgen sind nicht ausgeschlossen, wenn die Vortragenden überhaupt keine ausländische Wohnadresse angeben oder wenn sich beispielsweise nachträglich herausstellt, dass sie lediglich ausländische Scheinadressen angegeben haben. Für die Erteilung einer ausländischen Ansässigkeitsbescheinigung an ausländische Vortragende sind keine besonderen österreichischen Formblätter aufgelegt. Wenn ein…
Hat ein im Ausland Erwerbstätiger in einem österreichischen Appartementhaus ein Appartement angemietet, das ihm als (einzige) Wohnmöglichkeit dient, dann stellt dies einen steuerlichen Wohnsitz im Sinn des § 26 BAO dar, der einerseits zur unbeschränkten Steuerpflicht und andererseits zur "Ansässigkeit" im Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen führt. Der…
Hat eine Österreicherin, die bisher als Grenzgängerin ihre schweizerischen Arbeitnehmereinkünfte in Österreich versteuert hat, einen in der Schweiz lebenden - und dort ansässig gewordenen - Österreicher geheiratet und lebt sie fortan dauerhaft am gemeinsamen schweizerischen Wohnsitz, dann wird davon auszugehen sein, dass sich ihre Ansässigkeit von Österreich…
Nehmen deutsche und französische Staatsbürger Beschäftigungen bei schweizerischen Firmen an und mieten sie hiezu Wohnungen im grenznahen Raum Vorarlbergs, um von dort aus als Pendler ihrer Arbeit in der Schweiz nachzugehen, so wird sehr eingehend zu untersuchen sein, ob sich hiedurch nicht der Mittelpunkt ihrer…
Artikel 4 Abs. 3 DBA-Liechtenstein sieht vor, dass eine ständige Wohnstätte nur dann einen Wohnsitz im Sinn des DBA begründet, wenn die "fremdenpolizeilichen Voraussetzungen für einen dauernden Aufenthalt" erfüllt sind. Hiedurch soll sichergestellt werden, dass durch bloße faktische (aber illegale) Wohnsitznahmen in Liechtenstein keine…