…Verfahrenswiederaufnahme herbeigeführt werden. Solche Maßnahmen sind allerdings nur innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist zulässig, wobei die Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens als Unterbrechungshandlung zu sehen wäre. Das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen enthält derzeit noch keine dem OECD-Musterabkommen nachgebildete Anordnung, die das Wirksamwerden der inländischen Verjährungsvorschriften unterdrückt. Eine…
…müsste eine Aufteilung der Besteuerungsrechte vorgenommen werden. Die (bekannte) Argumentation der norwegischen Steuerverwaltung, der Arbeitgeberbegriff des Artikels 15 gestatte es, auch in Fällen der vorliegenden Art das norwegische Unternehmen als "Arbeitgeber" aller bei einer Anlagenerrichtung mitwirkenden Personen anzusehen, ist aus österreichischer Sicht durch das Abkommen…