…Nur dann, wenn Teile der remunerierten Tätigkeit nicht auf norwegischem Staatsgebiet, sondern in Österreich ausgeführt worden wären, müsste eine Aufteilung der Besteuerungsrechte vorgenommen werden. Die (bekannte) Argumentation der norwegischen Steuerverwaltung, der Arbeitgeberbegriff des Artikels 15 gestatte es, auch in Fällen der vorliegenden Art das norwegische…
…Steuerbescheide weder der Inanspruchnahme eines Verständigungsverfahrens noch auch eines Schiedsverfahrens entgegensteht. Doch dient die Schiedskonvention nur der Umsetzung der in Artikel 4 festgelegten Gewinnabgrenzungsgrundsätze; nach Auffassung des BM für Finanzen wird daher die Schiedskonvention erst für Gewinnermittlungszeiträume anwendbar sein, für die Artikel 4 Wirksamkeit erlangt…